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wundeten Koͤnigl. Krieger, hierdurch öffentlich gedanke wird, wird zugleich die Verssche,
rung ertheilt, daß derlei rühmliche Gaben immer bei der ersten Gelegenheit zu ihrem
wohlth#tigen Jweke verwendet werden. Den 236. Febr 1314.
General-Lieutenant, Vice-Präsident des Königl.
Kriegs, Departemenes, von Phull.
Seuttgart. Weitere Beitráge für verwundete Königl. Krieger:
Von der Hafen,= Direction, dem Amte, dem Handelsstande
und den Bürgern und Jünften zu Friderichshafen 79 fl. i12 kr.
Von der Ober-ZJollverwaltung daselbst und den derselben un-
tergeordneten Personen — — — 42 fl. 36 fer.
Von dem Ober-UAcceisamt allda und den von demselben ab-
hängigen Personen — — — — 32 fl.
Von dem Hauptmann Baron v. Lang zu Ueberlingen — lo fl. 48 kr.
Von einer kleinen Wincerabend Gesellschaft — — 7 fl.
Durch Oberamtmann Rümmelen zu Ravensburg von einer
Abend-Gesellschafe „für die in der Schlacht bei Brienne
schwer verwundeten Krieger“ — — — 19 fl. 16 kr.
Von einem Lehrer „das ihm von seinen Schülern zu seinem
Geburts,Tage zugedachte Geschenk“ — — 10 fl.
Ven einer Winterabend, Gesellschaft junger Leute — 3s
Seuttgare, den 1. Merz 1814. General-Lieutenant, Vice-Prdsident des Königl.
Kriegs- Departemenuts, von Phull.
Kirchheim. In der Nacht vom 16 auf den 17. Fekr. während dem Lauf Ober,
forst amtlich abgehaltener Rug= Tage find dem Unterförster Frey zu Wellingen, auf sei-
nem nächst dem Ort besizenden wunderschönen Baumgut, alle zahme Obstbäume, und
zwar Llo tragbare Birn= und 32 Aepfelbäume, sämclich im Alter von etlich und 20 bis
etlich und zo Jahren, und von seltener Gesundheit und Schönheil, eine Spanne unter
der Krone, rings um den Scamm, wahrscheinlich mit einem Schneid= Messer, so durch-
aus, und so tief geschdlt und geschunden worden,) daß auch nicht von einem Baum eini-
ge Hofnung zu seiner Rettung vor gänzlichem Verderben mehr übrig, und durch welche
beispiellose Frevelthat dem Eigenthümer nach der mäsigsten Schäázung und Berechnung
ein Capital-Verlust von 1773 fl. 20 kr. zugefügt worden ist. Indem man für nöchig
findet, dieses abscheuliche Ereignif allgemein bekannt zu machen) wird zugleich sjedem,
welcher von dem der Zeit noch unbekannten Thärer etwas Sicheres in Erfahrung brin
gen, und solches dem Oberamt anzeigen würde, neben Verschweigung seines Namens,
eine Belohnung von 35 fl. zugesichert. Den az. Febr. 1814. Kön. Oberamt
Stuttgart. Won ist #u der blestgen Königl. Maierei eines betcächtellchen Quantums an
dreiblätterigem, und sogenanntem blauen oder ewigen Kleesaamen benöthiger, dessen Anschaffung bis