Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815. (10)

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schreiben an die Ober, und Cameral, Aemfer durch Rechnungs= Rectifscatioften verzögert 
worden sind, so biethet dieser Umstand Unsern Königlichen Uncerthanen keine gerechte 
Ursache dar gegen die in Gemäßheit der Constitutions-Urkunde, sedoch voch vor ihrer 
Bekanntmachung verfügte Steuer-Umlage Beschwerde zu führen. 
Bey den dringenden und unaufschieblichen Bedürfnissen der Staats, Casse verms- 
gen Wir nicht, die bestehenden Steuern zu vermindern, und versehen Uns daher gnä- 
diast zu Unseren Königlichen Beameen, so wie zu allen Magistcacen und Ores Vor- 
stehern, daß sie ihre Amts Uneergebenen hiernach belehren, und zur gewissenhaften Er- 
füllung ihrer Unterthanen, und Bürger-Pflichten in Enerichtung der Abgaben, welche, 
wie sse wohl wissen, nicht in Unsere Drivat, Casse fließen, sondern nur zu Bestret- 
turg der nothwendigen Staats-Ausgaben bestimmt find anhalten werden. 
Wir machen demnach Unsere K. Beatmte und Orts, Vorsteher verantworsich, daß 
die gesehliche Ordnung hierin, so wie in seder Beziehung forgféltig gehandhabt werde, 
behalern Uns jedoch vor, denselben in Hinsicht auf den Steuer-Einzug nähere Instruc= 
tion u schonender Berücksichtigung der Kräfte der Somribnenten zu gehen zu lassen. 
So schwer die Lasten siad" welche Unsere Urkerchamen auch in diesem Jahre we- 
Len des wirder ansgebrochenen Kriegs drücken, so werden ste v#s doch a#s eine sehr be- 
deutende Erleichterung erkennen, daß es Uns durch Unfere Verbindungen mit auswück, 
gen Mächten gelungen ist, sie der sonst unvermeidlichen, nach früheren Vorgängen auf 
drei und eine halbe Million für Ein Jahr berechneten Kosten zu entheben.) welche die 
volltändige Ausrüstung und Unterhaltung Unseres durch Träcraten auf 40/060 Mann be- 
stimmten Armee-Corps, über den gewöhnlichen Etat erforderte, — Kosten) zu deren Be- 
streirung in den vorhergegangenen Kriegs= Jahren andere außerordentliche Hülfs= Quel- 
len, und zwar im Jahre 1 gob die früheren Kriegs= Steuern und deren Uusdehnung auf 
die neuen Erwerbungen, im Jahre 18900 die Cautions. Capicalien; im Jahre 1872 die 
Erhöhung der Ordinari, Steuer um die Haͤlfte 2c.,; sodann in den Jahren 1813 und 
1814 die zweymaligen Vermögenssteuer= Umlagen, vom Lande in Anspruch genommen 
und benußzt werden mußten. 
Von dem Ertrage und der Verwendung dieser Subsidien= Gelder werden Wir 
Unsern Landständen die Berechnung seiner Feit eben so vorlegen lassen) als es im 9 34. 
der Consticurions, Uckunde in Ansehung der direrten und indirecten Steuern festgeseßz ist. 
Eben so werden Wir auch dem gesammten Lande von der bestimmungemäßigen Ver- 
wendung der von den verbündeten Mächten für Magazins-Lieferungen und Verpfle- 
gungs= Kosten erhaltenen und noch zu erwartenden Gelder" von der Behörde Rechenschaft 
geben lassen. 
Unsere Untertbanen, die cch bisher gleich ihren Vor= Eltern durch Treue und An- 
knglichkeit gegen ihren Regencen, so wie durch Gehorsam gegen die Gelese ausgeicich
	        
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