Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1816. (11)

173 
so wie die großen laufenden Amts- und Gemeinde-Schaͤden, und die unerschwinglichen 
Kriegskosten, welche auf die Oberämter guch heuer wieder stelen) nicht zu bezahlen ver- 
mögen. Niemand konnte aber durch die Adresse vom 26. Januar zu der Meinung ver- 
leitet werden, als ob er auch diese Schubdigeetten zu tilgen nicht verbunden wdre. Da- 
neben dauerten alle die drückenden, indirecten Abgaben fort; mithin, wenn auch, was 
niche der Fall ist, durch sene Adresse die Ueberzengung, welche alle Bürttemberger haben 
müssen, daß sie nur die von den Ständen verwilligte Steuern zu bezahlen haben, erst 
geweckt" oder vielmehr) wenn solche in Hinsicht auf die directe Jahrs-Steuer durch die 
Hinweisung auf andere dem Staate zu Gebot stehende Hülfsmittel allgemein practisch 
geworden wäre; so konnten alle Sreuer-Contribuenten dennoch in ununterbrochener Uebung 
des Steuerzahlens erhalten werden; und die Adresse konnte höchstens nur die Folge her- 
beiführen, daß die höchst gefährliche, und belonders auf die Verfügung vom 17. Januar 
wieder so lebhaft betriebene Operation, wodurch Gemeinden und Amts-Corporarionen sich 
blindlings ins Verderben stürzen — die Operation nämlich, stets den öffentlichen Cred## 
zu überspannen, um dadurch eine Illusson über die Kräfte der Steuer-Contribuenten zu 
erhalten, gehemmt; oder daß nicht Gelder) welche zu noch dringenderen Zwecken, näm- 
lich zu Bezahlung der Zinsen aus den Amts= und Gemeinde-Schulden und der Kriegs- 
Kosten des laufenden Jahrs umgelegt und beigetrieben wurden, für die Staats-Casse ver- 
wendet wurden. — Auch über die Art der Bekanntwerdung der Adresse vom 26. Jannar 
kann die gehorsamst Unterzeichneten um so weniger ein Vorwurf treffen, weil die freie 
Communication mit ihren Commirtenten, welche das Volk als die erste Garantie der 
Rückkehr des früheren Rechtszustandes betrachtet hätte, noch nicht hergestellt ist. 
Eben so wenig wissen fre es sich - 
V.) zu erklären) wie nach den Worten des allerhöchsten Reseripts das Ansinnen, 
„die Baierischen und Oesterreichischen Vergütungen für die vom Königreiche übernom- 
menen Kriegs-Prästationen an den Steuern in Abzug zu bringen, die höchst beleidigen- 
de Vermuthung erwecken sollte, als wenn diese Gelder je dem rechtmässtgen und wahren 
Eigenthumer zu igend einem Jwecke entzogen werden könnten.“ 
Die gehorsamst Unserzeichneten drüchten ihre Ueberzeugung sehr bestimme aus „daß 
nach der Absscht Euer Köntglichen Masestát die Vergütung für die Verpflegung 
dieser Truppen den Oberämtern, welche solche geleistet haben, zu Theil werde; aber 
eben so bestimmt erklärten ste ssch auch darüber, daß sie selbst den Eigenthümern die- 
se Gelder niche entziehen wollen; denn sie schlugen nur vor, solche in Ermanglung 
aller andern Mittel auf Abrechnung, zu Deckung einer etwaigen Steuer Schuldigkeit zu 
benugen; also nur eine Compensation oder eine traditio brevi mann lag in der Absicht 
der gehorsamst Uncerzeichneten; so, daß sedem Oberamt das, was von seinem Aneheil 
an diesen Verpflegungs-Beldern zur Steuer-Casse geliefert würde, wieder an seiner et- 
waigen Steuerschuldigkeit gutgeschrieben werde. So sehr es übrigens 
VI.) die gehorlamst Uncerzeichneten befremden mußte wenn von dem Kniglichen 
Staats-Ministerium zu zeigen versucht wird, daß dem Lande auf die verschiedenen in 
der Adresse vom 26. Jan. erwähnten Gelder, welche nicht als Elgemhum einzelner Ober- 
Amtex zu betrachten seyen, gusser der jest gemachten Erklädrung Euer Königl. Maje,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.