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Baden, neben dem Erfatze der ihm zugeschiedenen Kosten zu einfähriger Festungsarbeit
und nachheriger Ausweisung aus den Königl. Staaten verurtheilt worden.
Lodem wurde der zu Ulm verhaftete Paul Gluf von Weidenstetten, Oberames Al
beck) wegen wiederholten Diebstahls und Fälschung, neben Bezahlung aller Kosten zu
einer achtmonatlichen Juchthaußstrafe und nachheriger Reclusion in ein Arbeitshauß bis
zu erprobter Besserung, jedoch wenigstens auf sechs Monate verurtheilt.
kocdem ist die zu Ulm in Verhaft und Untersuchung gekommene Kunigunda Hafner
von Ulm, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersaß aller Kosten zu dreijähriges
Bachraußstrafe“ und nachheriger Verwahrung in einem Arbeitshauß bis zu erprobter
esserung, jedoch wenigstens auf ein Jahr verurtheilt worden.
kockem wurde der zu Ellwangen verhaftete Johann Burkhard Hofmann von Neu-
städtlein, Oberamts Crailsheim) wegen Diebstahls und Berrugs, neben dem Ersatze al-
ler Kosten mit viermonatlicher Festungsarbeit belegt.
Den 10. Jul. ist der zu Ulm in Verhaft und Untersuchung gekommene Johann
Georg Fezer von Söhnstetten) Oberamts Heidenheim) wegen großen Diebstahls, neben
Bepahun aller Kosten mit fünfzehnmenatlicher Festungsarbeit bestraft worden.
Am 13. Jul. wurde der zu Rottweil verhaftete Conrad Wilhelm, gewesener Wald=
schüJze von Harthausen, Oberamts Oberndorf, wegen Veruntreuung, neben dem Ersatze
aller Kosten, zu sechsmonatlicher Juchthaußstrafe verurtheilt.
kodem ist der zu Heilbronn wegen Widersezlichkeit, in Untersuchung gekommene
Matthaus Friz von Allmersbach, Oberamts Baknang,) neben dem Ersaßte aller Kosten
in viermonatlicher Festungsarbeit condemnirt worden.
Unter dem 15. Jul. wurde der zu Aledorf verhaftete Johann Georg Gäng von
Thannhausen, Oberames Waldsee, wegen Diebstahls und Rißhandlung seines Vaters,
neben dem Ersaß aller Kosten mtt sechsmonatlicher Festungsarbeit bestrafe.
Am 17. Jul. ist die zu Ulm wegen Kindsmords in Verhaft und Uncersuchung ge-
kommene Maria Anna Schönberger von Stafflangen, Oberamts Waldsee, neben dem
Ersatz aller Kosten mit vierzehnséhriger Zuchthaußstrafe belegt worden.
Den 18. Jul. wurde gegen die zu Mergentheim verhafeete Elisabecha Seibold von
Schilligsfürst in Baiern, wegen Diebstahls und Berrugs, neben dem Ersaße aller Ko-
sten eine zweisährige Zuchtshaußstrafe erkannt, und deren nachherige Verweisung aus den
Konigl. Staaten verfügt.
kockem ist der zu Rottenburg in Verhaft und Untersuchung gekommene Andreas
Kehrer von Tübingen, wegen Diebstals, neben dem Ersaße aller Kosten, zu sechsmonat-
licher Festungsarbeit verurtheilt, und zugleich verfüge worden, daß er nach deren Erste-
hung unter genaue Aufsscht der Orts, Polizei zu stellen sei.
Unter dem 22. Jul. wurden die zu Roctweil verhafteten
1) Maria Hauser von Flözlingen, Oberamts Rottweil, wegen versuchter Tödtung
ihres Ehmanns durch wiederholte Giftmischung und Erdroßlung, auch wegen Ehebruchs)
zu dreißigsähriger, und
2) Marrin Rieger von da, wegen nächster Theilnahme an jenen Vergiftungen,