*
Ganfebel, Tübinger Obramts. Johann Armbruster von Gniebel wandert mit seiner Famllle nach
Kaukassen in Rußland aus. Wer etwas aus irgend einem Rechrsgrunde an denselben zu fordern hat,
moge sich an seinen Bruder Jakoh Armbruster von Gniebel wenden. Tühugen, den 190. Gept. 1316,
Oberamt.
Grund ach. Regina Friderlka Hottmännin daselbst, hat die allergudbigste Erlaudniß erhalten, nach
Aleranderhülf bei Odessa auswandern zu dürfen. Welches zu dem Ende dekannt gemacht wird, damit
alle diejenige, welche an die Emigrankuu aus irgeno einem Rechtsgrund Ansprüche zu machen haben,
ssch an ihren Stellvertreter den Burgermeisier Inscher in Grundach lunerhalbd Jahresfeist wenden kennen.
Deu 3. Sept. 1816. K. Ob. ramt Schorndorf.
Herrenber g. Mattheus Rausch von Poltringen hat die allergn digste Erlaubnig erhalten, nach
Haag in Helland auswa##dern zu dürsen, und wird durch seinen Bruder Undreas Rausch in Poltrungen
auf Jahrcsfrist ver#treten, was man andurch zür dffentlichen Keuntniß bringt. Den e#Eept 1616.
7 t. Oberamr.
Herrenberg. Anpotheker Jakob Hartmann von Kuppingen wandert nach Buchsweiler im Elsaß
aus, und wird binnen Jadresfrist von dem Schultheiß Johann Adam Sartler in Oberiesingen vertreten,
was hiedurch zur dfsentlichen Keantniß gebrocht wird. Den 25. Sept. 1616. K. Oberamt.
Münsiugen. Nachstehende Personen des hirsigen Oberamts haben die allergnädigste Erlaobnis
zur Auswanderung erhauen. Wer daher irgend einen Anspruch an dieselbe zu machen derechegt ist,
wird hiedurch ausgesordert, binnen cinem Jahre bei den Vorgesezten des Orts klagbar ausgulreien, oder
eder Hülfs-= Ansprache zu entsagen, als: 1) Elisabetha Haiblin von Mehrstetten, 3 Camerana Schmid
von Wilsingen, 3) Stepban Verter daselbst, 4) Anna Maria Dinglecin allda, 5) Anna Maria Brk
von Hundersingen, 6) Joseph Buk von Havingen, 7) Johannes Ruoß von Münsingen, und 6) Wiu-
çens Sempfle von Durrenstetren. Den 19. Sepl. 1615. K. Oberamt.
Tuttlingen. Emilian Budinger von Gunningen, Mathias Ulrich von Thalbeim, und Johann
Georg] Zepf von Wurmlingen haden Erlaubniß zur alsbaldigen Auswanderung ins Badeusche erbalren,
und werden 1 Jahr lang durch raugliche Bürgen vertreken. Wer Ansprüche an dieselbe zu wachen hat,
kann sich an die-detressenden Ortsvorstände wenden. Den 4. Sept. 1816. K. Oberamt.
Tuttlingen. Percna Huber von Nendingen verheirarbet sich nach Locle in Frankreich, und
wird binnen Jahrcefrist von ihrem Pfleger Thomas Huber in Rendingen vertreten. Den 11- Sept. 1616.
"*“ Oberamt.
Gerabronn. Am 26. Sept. wurden am hellen Tage dem Wirth Johann Leonhard Wireh in
Blobach aus einem in seincr oberen Skube befindlichen Behälter 330 fl. baares Geld in ganzen, halben
und viertels Kroncn, cinigen Lauothalern und 6 kr. Stüken entwendet. Dieses wird zu Erforschung
des Diebes allgemein bekannt gemacht, und lader man alle Odrigkeiten ein, biczu mirzuwirken. Den 4.
Okt. 1610. K. Oberamt.
Herrenberg. Der blernach signalisirte wegen Theilnabme an einem Dlebstahl in Untersuchung
gekommene Johann 6. Betsch von Oberjektingen, hiessgen Obcramts, ist, nachdem er kurz zuvor eids-
lche Sicherdeit ni.ht zu ensslicoen geleister, aus seinem Geburrsort entwichen. Alle Hoch und Wohlloͤbl.
Policei, Bebdrocn werden dader geztemend ersucht, auf denselben fabnden, und ihn auf Berreten wohl-
verwahrt hicher esnliefern zu lassen. Betsch ist 20 J. alr, gegen 6 Fuß grog, schlanker Statur, dar
schwarze Haare, kurze Nase, schwarze Augen, grogen Mund, keinen Bakenbart, aber einen sonstigen
ziemlich starken Bark, er ist von schwarzer Gesichtsfarde, und war bekleldet mit 1 paar lanßen blauen
Holen, dlauem Wammes, einer blau zeugenen Weste, schwarzen Flor, einer ledernen Echildkappe, und
4 pr. Schuhe mi#t Riemen. Er ist besonders darau kennhar, daß er im Reden ziemlich stottert, und
die Worte wegen der schnellen Aussprache übereinander wirft. Deu 2. Okt. 1616. K. Oberamt.
Oberbalzheim, Oberamts Wiblingen. In der Nacht gom 25 auf den 24ten Sept. wunde
dem Börger und Schumachermrister, Jakob Bauer von Oberdalzheim, hiesigen Oberamts, in sein Haus
gewaltsamer Weise eingedrochen, und folgendes entwendet: 1) 1 paar ganz neut Pantalon- Stiefel à fl.