Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1816. (11)

Nro. 8. 1816. as 
Koͤniglich, Württembergisches 
Staats- und Regitrungs-Blatt. 
Samstag, 24. Febr. 
  
  
Se. Königl. Mas. haben allergnädisst geruhe, in allerhöchstem Rescript vom 17. 
Febr. die Trennung der bisher vereinigten Commun, Rechnungs. Revisorate der Oberäm- 
ter Ellwangen und Crailsheim zu genehmigen, so, daß der bisherige Revisor 
Baumann in tellwangen für dieses Oberamt allein bestimmt bleibt, dagegen zum Re- 
visor für das Oberamt Crailsheim der bisherige Oberamts-Actuar zu Munfingen Carl 
Heinrich Wilhelm Erhard allergnddigst ernanne worden ist. · 
  
DaderHekrFükstCaklsosephvonHohenloheisaxtbetggebetenhaHfein 
DebitwesenutiterPetmittlungdesKönigi.ObersJustiziCollegiumsdurcheingütliches 
Arrangement zu erledigen, oder in dessen Entstehung nach rechtlicher Ordnung ausein- 
ander zu setzen: so werden hiemit alle diesenige sowohl innländische als auch auswärtige 
Slaubiger, welche an gedachten Herrn Fürsten aus irgend einem Rechtsgrund eine For- 
derung zu machen haben, öffentlich vorgeladen, Montag den 5. Aug. 1316. und an den 
folgenden Tagen vor diesem Königl. Ober, Justiz-Collegium allhier durch hinlänglich im 
Einzelnen oder gemeinschaftlich bevollmachtigte Anwälte aus der Jahl der hiesigen Ober- 
Justiz= Prokuratoren zu erscheinen) ihre Rechts= Ansprüche mittelst Vorlegung der Be, 
weis= Urkunden im Ortginal und in beglaubter Abschrift genügend zu liguidiren) die Vor- 
zugs- Rechte derselben auszuführen, und ihre weitere der Lage der Sache angemessenen Er- 
kldrungen vorzutragen,) da in dem entgegen geseßtten Falle alle diejenige, welche bei die- 
sem Liqurdations, Verfahren nicht erscheinen, durch das sodann den 12. Nov. d. J. zu 
eröffnende Präclusiv. Erkenneniß von der gegenwärtigen Vermögens= Masse werden aus- 
geschlossen werden. Stuttgart, den s. Dec. 1815. K. Ober, Justiz= Collegium. 
In der Debitfache des penssonirten Conducteur des Guickes Johann Friedrich Haug 
z Stutegast wird nach sub dato 29. Mai 1812. erfolgter ESdictal= Ladung hierdurch zu 
Recht erkannt) daß alle diesenigen, welche innerhalb des anberaumten peremtorischen Ter-
	        
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