Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

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Saneiber. Wankhelm: Michael Mazinger, Wittwer. Sikenbausen: Jaceob Bauer, Bauee, 
mit Weib und 3 Kindern. Kirchentellinsfurth: Christtna Raiserin, ledig. Den 3. Febr. -319. 
Königl. Oberamt. 
Waiblingen. Nachstehende Derfonen aus dem hiesigen Oberamts-Bezirk haben Auswande- 
rungs Ertaubihhalten, und werden auf Jahresfrist durch tüchtige Bürgen vertreten: Vos 
Waiblin gen: Gbristtan Heinrich Scheffel. Von Schwaikbeim: Matthäus Mergewmbaler. 
Helchior Müller. Baltdes Ulrich Diecerich. Heimich Wid. Ig- Gottlich Koch. Balthes Ranleder. 
Caspar Dautel. Von Grosheppach: Daotd Siegle. Von Hohnacker: Christopb Fischer, ledig 
Vo#n Tilletshof: Joh. Adam Luithart, ledig. Von Bittenfeld: Andre#as Häzele. Georg 
Webrle. Cbeiterh Schwarz. Von Leutenbach: Anna Maria Kleinin, ledig. Johann Georg 
Wieler. Von Opvelsbobm: Jakob Pfleiderer. Von Oeschelbronm Jakob Bollinger. Von 
Neckar-Reme: Gotttirb Riethmüller. Von Hösen: Johann Friederich Haller. Den 24. Jan. 
1627. K. Oberamt. 
Friederichsbasen. Oie leilge Josevha Baier, Tochter des Apotbekers Baier, w nder#t 
nach Markedorf im Badaschen aus. und wird von ihrem Vater, dem Apothbeker Baier, inner der 
ges l. Jahresfrist für die eiwa an sie nachkommende Ansprüche vertreten. Anttnang den 5. Februar 
1817. eramt. 
Vaib ingen. Johann Friederich Gauß, Kronenwirth von Oberriexingen mit seiner Ehefrau 
und 2 Kindern von 17 und 6 Jahren, und Corl Bramm, Bürger und Kuͤfer daselbst mit seiner Frau 
und i Kind von b Jahren, wandern im Ausgang des klinftigen Monats nach Cirkasien aus, und werden 
ererer von dem Jakob Pfeiffer, letzterer von Jakob Spies ein Jahr lang vertreten, welches mit dem 
Anhang öffenrlich bekannt gemacht wird, daß sch idre allenfalsige Gläubiger noch bis in die Mitte 
des künfägen Monats vei dem Gericht in Obemieringen melden können. Ferner: Catharina Magra- 
lena Staibin von Ensingen, ledig, wanwert ebentalls mit obigen nach Assen aus, und wird ein Jahr 
lang von ibrem Dfleger alt Gottlieb Bausch vertreten. Den 5. Febr. 1817. K. Oberamt. 
Sveichingen. Nochbevont### Personen des hiesigen Oberamts baben die nachgesuchte Erlaub- 
niß erhalten, gegen Aufstellung von tuͤhtigen Buͤrgen, sogleich auswandern zu duͤrfen. Es werden 
dader alle diejenigen, welche an diese Personen aus irgend einem Rechtsgrunde Anspruͤche zu machen 
baben, aufgefordert, solche binnen Jahresfrist bei unterzeichneter Behörde geltend zu machen. Die 
Auswanderer sind: Dominikus Hármle von Gosbeim, unter Bürgschaft des Zieglers Johannes We- 
der allda, Paul Seeg, Maurer von Schörzingen: Bürge desselben ist: Rahaxtl Seeg daselbst. Jo- 
seph Bievo, Jimmermann von Rathshausen: Bürge ist: Joseph Danzszer alldort, Albert Sceiner, 
von Gosbeim: unter Bürgschafe des Johann Steiner daselbst. Johann Georg Danegger von Raths= 
hausen; Bürge desselden it: Joseph Riede alldort. Den 20. Febr. 28,37. K. Oberamts-Verwesere. 
Kirchbeim unter Teck. Johann Jakob Damm, Huthmacher von hier, wandert mit seiner 
Familie nach Caucasien in wenigen Wochen aus, weshalb seine Gläubiger sich in Bälde mit ihm zu 
steen, orer Klage bei Oberamt zu erheben haben. Indessen wird er auf Jahressrist durch den Seck- 
lermeister Johannes Straub von hier, gegen Innländer vertreten. Den 14. Februar 1817. 
Königl. Oberamt. 
Kleichbeim. Folgende Familien wandern in Jeit weniger Tage nach gestellten Bürgen auf 
Jebresfrift, nach Caucasen aus, als: 1) Johannes LKick von Roß wälden, Krámer, 2) Andreas 
Spiodler von da, Bauer. 3) Jakob Stügmever von Weiler, Weber. 4) Gonlieb Daiber von 
da, Bauer und Brantweinbrenner. s) Oswald Schmidt von da, Schreiner. 6) Michael Müller 
von da, Schumacher. J) Andreas Bayer, von Roßwälden, Bauer. 8) Jakob Friederich Bau- 
meister von W eiler, Zimmermann. Wer Forderungen an dieselbe hat, wird hiermit ausgefordert, 
diese in Bälde ennzuklogen, um wo möglich noch mit den zu belangenden Personen selbst sich ins 
Keine zu fröen, in jedem Fall aber kann auf Jahresfrist keine Klage mehr gegen den einen oder den 
andern derselben angenommen werden. Den 15. Febr- K. Oberamt. 
 
	        
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