Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

Nro. 21. 1817. xb7 
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches 
Staats-und Regierungs-Blatt. 
  
Samstag, 12. April. 
Da Seine Königl. Majestät durch Reseript von 6. d. M. verordnet 
haben, daß die Delations-Gebühr bey Vergehen gegen die) in Betreff des erhöh- 
ten Frucht= Ausfuhrzolls bestehenden, Verordnungen durchgcngig auf die Hälste des 
Berrags der Strafe festgesetzt werden soll) so wird dieses zur Nachachtung iemit 
allgemein bekannt gemacht. Stuttgart, den r0. April 1877. 
Ministerium des Innern. Geheimerrath von Kerner. 
Erkenntnisse des Königl. Ober-Justig-Collegiums. 
1.) In det Utions-Sache von Balingen zwischen Johannes Groz, Bürger und 
Zeugmacher zu Sbingen, Kl. Anten, und den Apotheker Rampold daselbst, Bekl. 
Aren, Schadens-Ersaßz betreffend, wurde die eingelegte Ation wegen Mangels einer 
Beschwerde von Amtswegen verworfen. Stuttgart, den 30. März 1817. 
2.) In der Ations-Sache von Backnang, zwischen jung Michael Mutschelknauß, 
Bauern 4 Großaspach) Bekl. Anten, Erhardt Strekker, Baueru dalelbst, Kl. Aten, 
und alt Jakob Strekker daselbst als litis intervenienten, eine Losung betreffend, 
wurde die eingelegee Ation wegen Mangels in den Formalien von Amtswegen ver- 
worfen. Eod. — 
5.) In der Ations-Sache r. Instanz zwischen dem Handelsmann Franz Joseph Kees 
zu Waldsee Vorkl. Nachbekl. Producten und dem Hr. Grafen von Wartemberg Roth, 
Vorbekl. Nachkl. Producenten, Schuldforderung betr., wurde dem Bekl. der Reini- 
hungs Eid auferlegt. Stuttgart, den 22. März 18:0.
	        
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