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Derjenige Joller, welcher diese Anweisung zu befolgen underläße, witd für seden
Jall mie zwei kleinen Freveln bestraft werden. Stuttgare, den 3zz. April 1817.
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gebildetenStändcn,Htiåd.igst,szugeschievmward-,inBeziehung»auf.die·fverath
Dehlschlágersche Knaben und Töchtern gewidmete Lehranstalf zu verordnen-geruht:
1.) Daß dielelbe, da fe im UAllgemeinen wie im. Besondete durch die damn ver-
bundene Knaben-Schule einem öffentlichen Bedürfniß abhilfe, zur Staars-
Anstalt erhoben, als solche unter die besondere öffentliche Aufsscht gestellt wer-
dern und der öffentlichen Unterstützung, soweie sie derlelben bedar B¾ genießen
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Jvesenehre-keuschuxdfprüctisch,gebildetet,"«an"mehrerenLehr-Anstalten"ekptob"s
ter Mann, Naens Ramsauer, Inédigst ernannt worden, der von nun an
. alle aus diesem. Verhältniß fliessende Gescháfte übernehmen wird. 6
3.) Mit weniger Abänderung des neuesten Lehrplans werden einige Fächer, als:
Zeichnen, Gesanglehre, Formenlehre, Geographie und Geschichte umfassender als
bisher behandelt werden) jedoch ohnme daß die andern Lehrgegenstände, am
wenigsten Religion und Latein darunter leiden. « ··
«4.)’DiephysischeBeråthujngdekKinderimpckvagogischaninnewirv«vorzügtichet
Gegenstanddek.·!lqun·erksamkeitstyn,,und««werdenjüviesemEndewöchentlich
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übungen mit den Knaben der Anstalt verwendet werden, Uebungen, deren
Nutzen und Wichtigkeit zur gefahrlosen Entwicklung der Koͤrperkraft und
Gewandheit der Jugend allgemein anerkannt ist. ·
5.) Die Monatgelder wie die übrigen Bebingungen bleiben unverändert; für die
Turnübungen) die unentgeldlich gehalten werden, hat jeder, der sein Kind
denselben beywohnen lassen will, jährlich nur 3. fl.;, als Beytrag zu Anschaf-
fung und Unterhaltung der erforderlichen Geräthschaft und Gerüste, zu bezah-
len.
6) Dos Ditciplinarische der Anstast wird durch den bereits bestehenden Ausschuß
unter Oberauföcht des, Königl. Ober.= Consistoriums geleitet.
Königliches Ober= Coußstorium.
Rechts: Erkenntnisse des Khniol. Ober-Tübunals.
1.) In der Aopeklations-Sache von dem Königl. Ober-Justiz-Collegium zwischen
den Erben des Cheiist. Wilt. Buhlers zu Meinhard) Bekl., Aten) nun Ntien, und
Unkuͤndigung des Köoihl. Ober Confsstoriums, dle #feue Einrschkung der votmahls Oehlschlägerschea