Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

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Auf der einen Seite ist diese Hoffnung um so gegründeter, als Sure Königl. 
Masestat anf die dankwürdigste Weize- noch weitere zweckmässsge-Modiflkationen als 
zulaässig erklärt haben; auf der andern macht sie um so lebhafter den Wunsch rege, 
auch diesenigen Zugeständnisse in die Wagschale legen zu können, welche sich von 
der Weisheit und den landesväterlichen Gessanungen Eurer Königl. Masestát 
bei der Vollendung eines Werks, dessen schon vorhandene Vorzüge die preiswürdig- 
ste Neigung des erhabensten Regenten, Sein Volk zufrieden und glücklich zu machen, 
ausdrucken — zuversichrlich versprechen lassen. - 
Eure Koͤnigliche Majestät bitten wir daher allerunterthaͤnigst, aus diesem, 
den allerhoͤchsten Äbsichten keineswegs entgegen stehenden Gesichtspunete allein den 
Beschluß allergnädigst zu betrachten, der durch eine überwiegende Stimmenmehrheit 
dahin aussiel, daß, ehe und bevor die lezte Hand an die Berichtigung und Vervoll- 
ständigung des zu erneuernden Verfassungs-Vertrages gelegt, und jede seiner Ub- 
Anderungen mit allerhöchster Bewilligung ausgemittelt seyn werde, derselbe nicht un- 
bedingt anerkannt werden könne. 
Wir hegen das ehrerbietigste Vertrauen, SEure Königliche Majestät wer- 
den unter den angeführten Verhältnissen diesen Beschluß nicht mißbilligen, vielmehr 
uns) als Vertretern des Volks welche die Erfällung ihrer schweren Pflichten für 
die große Angelegenheit des Vaterlandes mit ängstlicher Sorgfalt im Herzen tragen, 
gerne gestatten) daß wir zu unserer vollkommenen Beruhigung in einer so wichtigen 
und folgevollen Sache mit der erforderlichen) jedes mehr oder minder bedeutende 
Moment umfassenden, Umücht zu Werke gehen. Wir sehen daher der glücklichen 
Erreichung des längst ersehnten Ziels fortwährend entgegen, und können voraus ver- 
sichern, daß die Dankbarkeit, welche Eurer Kntauschen Masestat seder getreue 
Wurttemberger für die unschatzbare Wohlthat der Wiederherstellung eines festen 
vertragsmässigen Rechts-Zustandes widmet, eben so unbegránzt als unauslöschbar 
seyn wird. 
Stuttgart, In tiefster Ehrfurcht verharrend 
den 4. Juni 1617. Eurer Königlichen Masestät 
alleruntertnigst treugehorsomste 
versammelte Stände des Königreichs. 
Königlches Reserlpt an die Stände-Versammlung die Auffösung derfelben betreffend 
2 d. d. 4. Juni 1817. 
An die versammelten Landstände. 
Liebe Getreue! ,. 
Da vermoͤge eures Beschlusses vom 2. d. M. durch 65 Stimmen gegen 42 bas 
in Unserem Rescripte vom 26. v. M. enthaltene Anerbieten zu Abschliessung eines 
Berfassungs-Vertrags nicht angenommen, und dieses Resultat eurer Berathung Uns 
in der Eingabe vom heutigen Tage vorgelegt worden ist: So erklaͤren Wir hier— 
durch) in Gemäßheit des gedachten Reseripts, eure Versammlung als aufgelbst, und
	        
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