Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

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pitalsteuer, nicht mehr ausgeschrieben, die Viktualien-Accise wurbe im letzten Etats- 
Jahre aufgehoben, und die Straßenbau-Abgaben an der Gränze gemildert, auch 
ward die Sinnahme von dem Post-Ertrag durch Aufhebung mancher beschránkenden 
Einrichtung bedeutend gemindert. 
Wir haben überdieß gleich im Anfange Unserer Regierung neben mannichfachen 
Milderungen in dem Tarwesen) das Lästige der Stempel-Abgabe aufgehoben, und 
den von Kolonial= Waaren noch bezogenen höhern Impost auf einen mäßigen Ein- 
KLangs, Foll herabgeseßc. Nachsteuer und Abzug fallen ganz oder doch größtentheils 
hinweg, und die ausgesprochene Freyheic des Botenwesens muß nothwendig die Ein- 
nahme von Posten noch mehr verringern; auch das Institut der baaren Cautions= 
Leistungen, welches sonst außerordentliche Hülfsmietel darbot, ist aufgehoben worden, 
und Wir beschäáftigen Uns in diesem Augenblick mit Einrichtungen) welche zur Er- 
leichterung Unserer Unterthanen gereichen, die Einnahme der Haupc= Staats= Kasse 
aber vermindern werden. 
In allem dem) was Unsere persnlichen Bedürfnisse und Unsere, Hofhaltung be- 
trifft, sind große Einschrdnkungen gemacht worden. 
Wir haben eine bestimmte Summe gesetzt, welche nicht überschritten werden 
darf; Unser Hof= und Domänen= Kammer Guc, welches bisher directe und indi- 
recte Seee bezogen hatte, wird nun ganz nach dem Verfassungs-Entwurf be- 
handelt. 
Es bezieht diese Steuer nicht nur nicht mehr, sondern es wird vielmehr selbst 
schon zur gegenwärtigen Jahressteuer beytragen. Die uralte Klage des Württem- 
bergischen Volkes über das Jagdwesen kann nicht mehr gehört werden. Wir haben 
die Vollziehung der von Unsers Herrn Vaters Majestét und Gnaden zu Ausrottung 
des schwarzen Wilds und Verminderung des Übrigen Wildstands getroffenen wirk- 
samsten Maasregeln durch Wieder= Einführung eines bleibenden Landes-Instituts 
euchert. Auch die Thiergrten sind vermindert worden. Die Kriegs= und andere 
8 und die deshalb erheôhten Communal, Abgaben drücken nicht mehr das 
rand, und die sehr verminderten Militär= und Hofskaats= Frohnen werden bezahlt. 
Aber auch in verschiedenen Staats-Verwaltungs= Zweigen und selbst in solchen, 
welche Unsere auswärtigen Verhältnisse betreffen) haben Wir Einschränkungen vor- 
genommen. # s 
Wir haben den Bestand des Militairs sehr bedeutend verringert, und demselben 
eine feste, dem Wohl des Staats angemessene, die Freiheit der Staatsbuͤrger nicht 
beichwerende Einrichtung gegeben. Wir hielten Uns aber auch für verpflichtet, bey 
dieser neuen Einrichtung für den anständigen Unterhale dieser Classe von Staats= 
Bürgern, und den der überzéhlig gewordenen Offziere, welche dem Staate ihre 
Dienste gewidmet hatten, zu sorgen. « · « U« 
Gleiche Fuͤrsorge fordern von Uns die Beduͤrfnisse der in, den verschiedenen Zwei- 
gen der Staats-WVerwaltung angestellten Diener-Elassen. - «
	        
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