Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

Nro. bo. 1817. 7 
Königlich = Württembergisches 
Sktaats= und Regierungs-Blakk. 
Samstag, 11. Oktober. 
  
  
Königl. Verordnung, die Apanage-Schlösser bekreffend. 
Se. Königl. Mafestät haben vermöge höchsten Reseripts vom o. Sept. 
eine eigene Behörde niedergesetzt) welche die Ober-Aufücht über die Ananage-Schlot- 
ser, die zur Wohnung für die im Lande wohnende Mitglieder der Königl. Failie 
bestimmt sind, zu führen, und über Alles, was üch auf die Bewohnung) die Bau- 
lichkeiten und die Meublirung berselben bezieht, zu erkennen Uund zu verfügen hat, 
und der das in den Apanage= Schlössern angestellte Personal unmitterdur unter- 
Leordnet ist: diese Behörde bestehr 
aus einem Chef, dem Finanz-Minister, 
einem Ober-Schloß-Haupemann, dem hierzu bereits ernannten Kammerherrn 
AUAugust von Phull, und 
einem Apanage-Rath, wozu der Hofraht, seitheriger Hofkameral-Verwalt. 
Bressand, ernannt worden ist- 
Erkenntnisse des Könsgl. Ober-Justiz-Collegiums. 
1.) In der Rechtssache zwischen Kaver Dettling et cons. in acitis genannt, als 
Besiber des obern Isenburgerhofs, Producenten an einem, und dem Contradictor in 
der Conkurssache des Königk. baierischen Kammerherrn Joseph Keller von Schleit- 
heim, Producten, wurde auf geführten Beweis zur Purifkation der unterm 2 . April 
1814 ausgesprochenen Locations-Urthel ein Erkenntniß ertheilt. Stuttgart, dem 19. 
September 16:7. 4 
2.) In der Rechtssache zwischen Blassus Winz und Simon Lohmülser, als 
Besiser des untern Isenburgerhofs, Producenten an einem, und em Contradictor in 
der Conkurssache des Königl. baierischen Kammerherrn Joseph Keller von Schleit- 
beim, Producten am andern Theil, wurde auf geführten Beweis zur Puriftration der 
am 1:. April r814 ausge prochenen Locations-Urthel ein Erkenutßt ertheilt. Seutt- 
gart, den 19. September 181— 
5.) In Sachen der in den Abcen benannten Erben des verstorbenen K. K. 
Naths und Fürstl. Constanzischen Geh. Rath- Freih. Jranz Conrad von Lentenfeld, 
I ren Producenten an einem, wider den Contradietor in der Debitsache des Königl.
	        
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