Nro. 62. 1817. 483
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches
Staats-und Regierungs-Blatt.
Samstag, 18. Oktober.
Erkenntnisse des Königl. Ober-Justitz-Collegiums.
1.) In der Ations-Sache von Heilbronn zwischen dem Traiteur Arnold zu
Sontheim, Bekl. Anten, und dem Schultheißen Wagner zu Klein-Bottwar, Kl.
Aten, einen Lehrkontrakt betreffend) wurde die eingelegte Ation wegen Mangels der
appellablen Summe von Amtswegen verworfen. Stuttgart, den 15. September 132).
#.) In der Ations-Sache von Ehingen zwischen Alt Joseph Raible, Bürger von
Nordstetten, Kl. Anten und Barbara, des gewesenen Sechtwirths Martin Raible
iu Ehingen Wittwe cum curalore, Bekl. Atin die Ungültigkeit eines Testaments
betreffend, wurde reformatorisch erkannt. Stuttgart, den 36. Sept. 1617.
5.) Auf Prhedt Wechselklage des Ober-Justiz-Prokurators Feuerlein wider den
Kaufmann Joh. G. L. Winter zu Nalen wurde lezterer zu Bezahlung der einklageen
Forverung für sculdig erkannt. eod.
Verzeichniß über die in wichtigen Källen gefällte Straf-Erkenntnisse vom Monat August 281)7.
Den : wurde der zu Mergentheim verhaftete Georg Albrecht von Sctenhausen,
Oberamts Künzelsau, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersaße aller Kosten,
zu sechemmnoclicher Bestungsarbeit und nachheriger Berwahrung in ein Jwangs=
Arbeitöhaus, auf wenigstens drei Monate verurtheilt.
An demselben Tage ist gegen den zu Mergentheim in Verhaft und Untersuchung
gekommenen Michael Ort von Laibach, Oberamts Künzelsau, wegen Theilnahm an
mehreren Diebstählen, eine geunmonatliche Zuchthausstrafe erkannt, und üchschtlich
der Kosten und des Schadens das Angemessene verfügt worden-
An demselben Tage wurde der zu Nottweil verhaftete Christian BVenzing von
Schwenningem, Oberamts. Tuctlingen, wegen wiederholten Diebstahls neben dem
Erfaße der ihm zugeschiedenen Kosten und des Schadens mit fünfmonatlicher Jucht-
hausstrafe belest.