Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

Nro. 62. 1817. 483 
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches 
Staats-und Regierungs-Blatt. 
  
Samstag, 18. Oktober. 
Erkenntnisse des Königl. Ober-Justitz-Collegiums. 
1.) In der Ations-Sache von Heilbronn zwischen dem Traiteur Arnold zu 
Sontheim, Bekl. Anten, und dem Schultheißen Wagner zu Klein-Bottwar, Kl. 
Aten, einen Lehrkontrakt betreffend) wurde die eingelegte Ation wegen Mangels der 
appellablen Summe von Amtswegen verworfen. Stuttgart, den 15. September 132). 
#.) In der Ations-Sache von Ehingen zwischen Alt Joseph Raible, Bürger von 
Nordstetten, Kl. Anten und Barbara, des gewesenen Sechtwirths Martin Raible 
iu Ehingen Wittwe cum curalore, Bekl. Atin die Ungültigkeit eines Testaments 
betreffend, wurde reformatorisch erkannt. Stuttgart, den 36. Sept. 1617. 
5.) Auf Prhedt Wechselklage des Ober-Justiz-Prokurators Feuerlein wider den 
Kaufmann Joh. G. L. Winter zu Nalen wurde lezterer zu Bezahlung der einklageen 
Forverung für sculdig erkannt. eod. 
Verzeichniß über die in wichtigen Källen gefällte Straf-Erkenntnisse vom Monat August 281)7. 
Den : wurde der zu Mergentheim verhaftete Georg Albrecht von Sctenhausen, 
Oberamts Künzelsau, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersaße aller Kosten, 
zu sechemmnoclicher Bestungsarbeit und nachheriger Berwahrung in ein Jwangs= 
Arbeitöhaus, auf wenigstens drei Monate verurtheilt. 
An demselben Tage ist gegen den zu Mergentheim in Verhaft und Untersuchung 
gekommenen Michael Ort von Laibach, Oberamts Künzelsau, wegen Theilnahm an 
mehreren Diebstählen, eine geunmonatliche Zuchthausstrafe erkannt, und üchschtlich 
der Kosten und des Schadens das Angemessene verfügt worden- 
An demselben Tage wurde der zu Nottweil verhaftete Christian BVenzing von 
Schwenningem, Oberamts. Tuctlingen, wegen wiederholten Diebstahls neben dem 
Erfaße der ihm zugeschiedenen Kosten und des Schadens mit fünfmonatlicher Jucht- 
hausstrafe belest.
	        
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