Nro. 64. 181 7. boꝛ
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches
Staats- und Regierungs-Blatt.
Samstag, 25. Oktober.
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Die Eingabe von Reisekosten= und Diäten-Rechnungen betreffend.
Den Befehlen Seiner Königlichen Majestäát gemäß, soll künftig bey
lämmtlichen Hof, Stellen die Eingabe von Reisekostens= und Diäcen, Rechnungen,
r Beruß, e Forderungen) inner längstens 14 Dage nach der Beendigung der
eise geschehen.
Bei gleichem Nachtheil haben alle diesenigen Personen, welche noch Reisekostens-
und Diäten-Forderungen an die verschiedene Hofkassen zu machen haben, ihre rücks
ständig"n Rechnungen bis zum 1. Nov. d. J. einzugeben.
Stuttgart, den 35. Oktober 1817.
Auf Befehl des Königs
" Königl. Hofkammer-Présidium.
RKechtserkennknisse des Königl. Ober-Tribunals zu Tübingen.
1) In der UAppellationssache von dem Königl. Oberjustigkollegium, zwischen der
Wittwe des Schreiner-Meisters Mayer in Ludwigsburg, Workléágerin, Wiederbekl.
Aopellantin, und den Erben der Rosine Strauß daselbst, Vorbekl. Wiederkläger,
Uopellaten, gegenseitige Forderungen betreffend, wird die Berufung wegen Mangels
an einer Beschwerde durch Urthel verworfen. Den 30. Sept. 1877.
2) In der UAoppellationssache des Leonhard Hinderers zu Gochsen) Oberamts
Nekarsulm, Beklagten, Querulanten, Appellonken) gegen die Ganntmasse des Johann
Georg Siegle daselbst, Kläger, Quärulaten, Appellaten, eine Kaufschillin 34 Forde-
uns betreffend, wird die Urthel vorigen Instanz erklärend bestätigt. Den z1. Okt.
1 17.
3) In der Appellationssache des Johann Georg Karg gewesenen Kronenwirths
n Wurzach, Beklagten Appellaten, nun Appellanten, gegen Johann Georg Wag-
gershauser) Posthalter in Ravenspurg, Kläger Aopellanten, jetzt Appellaten, Ent-
schädigungs- Ansprüche betreffend, wird das Erkenntniß voriger Instanz theils besti-
tigt, theils abgeändert. Den :1. Okt. 189 7.