Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

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und dessen Mitschuldiger, Johann Friz von Irrendorf, Oberamts Tuttlingen, we- 
gen gleichen Vergehens, neben der Confiskation seines Gewehrs und Bezahlung 
von 20 Pf. Heller zu piermonatlicher Pestungsarbeit verurtheilt, und rücksichtlich 
der Kosten und Ersaß des Schadens des Ungemesseneé verfägt worden. 
An demselben Tage wurde der zu Calw in Verhoft und Untersuchung gekom- 
mene Johann Andreas Walker von Aidlingen, Oberamts Böblingen, wegen wie- 
derholter Fälschung) neben dem Erlatze aller Kosten und des Schadens, mie zwei- 
lahriger Juchthausstrafe belegt. 
Unter dem 3z. ist der zu Heilbronn wegen wiederholten Diebstabls verhaftete 
Caspar Lehre von Ellhofen, neben dem Kosten= und Schadens-Ersatz mit einsähriger 
Juchthausarbeit bestraft worden. n% — « 
An demselben Tage wurde gegen den zu Rottenburg in Verhaft und Untersu— 
chung gekommenen Beruhard Schmid von Dettenhausen, Oberamts Tuͤbingen, wegen 
Diebstahls, Körper-Verlehung und Widerseßlichkeit, neben dem Ersatze aller Kosten 
eine viermonatliche Pestungsstrafe ausgesprochen. 
An demselben Tage ist der zu Calw verbaftete Michael Böttinger von Ostels= 
heim, Oberamts Calw, wegen der gegen ihn erhobenen ausgezeichneten Diebstähle 
und wegen Betrügereien) zu einer sechsmonatlichen und dessen Mitschutdiger Simon 
Gräber von Gächingen, Dberamts Calw, zu fünfmonatlicher Pestungsarbeit und 
zu dem Kosten= und Schadens--Ersoh unter solidarischer Verbindlichkeit verurtheilt 
worden. 
An demtselben Tage wurde gegen die zu Ludwigsburg in Verhaft und Unter- 
suchung gekommene Johanna Elisabetha Weber von Freudenthal, Oberamts Besig= 
heim, wegen wiederholten Diebstahls, neben halbstündiger Ausstellung auf der 
Schandbühne mit aufgehaftetem Zertel „Feld-Diebin““ und neben dem Kosten- 
und Schadens-Ersaß eine einfährige Zuchchausstrafe erkar#nt, und die nachherige 
Einsperrung in cin Ko auf sechs Monate angeordnet. 
An demselben Toge #nd die zu Ulm verhafteten Franz Xaver Wohlhüter von 
Bibcrach, und Johann Veil von Ummendorf, Oberamts Biberach, wegen ausgezeich= 
neter Diebstahle, neben dem Stüage der Kosten und des Schadens zu gleichen Thei- 
len, jeder mit neunmonatlicher Pestungsarbeit belegt worden. 
en 33. wurde der zu Heilbronn in Verhaft und Untersuchung gekommene 
Frriedrich Neumcister von Altlantern, Oberamts Weinsberg) wegen ausgezeichneter 
Deebstahle neben dem Ersatze aller Kosteo und des Schadens mit sechemonatlicher 
BVeslungsarbeit bestraft. 
.An demselben Tage ist der zu Göppingen verhaftete Heinrich Plüderhäáuser von 
Rech berghausen, Oberamts Gôppingen, wegen mehrfacher, zum theil großer und 
ausgezeichneter Diebstéhle, neben dem Ersaße der ihm zugeschiedenen Kosten und 
des Schadens zu achemonatlicher Vestungkarbeit verurtheilt worden. 
An demselten Tage wurde die zu Rortenburg in Verhaft und Untersuchung ge- 
krmmene Catharina Elisabetha Aicheler von Lustnau, Oberamts Tubingen, wegen
	        
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