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GSeramés) hat den 7 dhrigen Knabem des Johannes Gauß allda, aus dem angeschwel-
ern Nagoldfuß # mit großer Unstrengung und eigener Lebensgefahr im vergangenen Som-
ner vom Tode des Ertrinkens errettet, auch schon vor 7 Jahren, aus dem nemlichen
Fluß einem Jüngling, von al Jahren auf die nemliche Art das Leben erhalten. Zu
Jaige eius, erlassenen. Decrets, der Königl. Section der innern Administration vom 7.
an. d. J. soll dieser Mann wegen der von ihm mit muthvoller Aufopferung und ei-
gener Gefahr bewirktem Lebensrettungen, und um seines jedem Menschenfreund verehrli,
en Charakterzugs willen nicht nur in einem angemessenen Canzel Vortrag in seinem
Wohnort, sondern auch durch: unterzeichnete Scelle öffentlich belobt werden. Den 18.
Jan. 1817. Koͤnigl. Oberamt.
Sbingeman'der Den## Die- Sommer- Schaafwesde von Ehingen, welche 400 Stök erträgt.
wird am Fceitag den 14.- Febr. d. J. auf dem Hlesigen Rathhaus verliehen, wozu die Liehhaber einge-
laden werden. Oen 22. Jan. 1617. » » K. Oberamt.
Rottweil. Die Schaafweiden von Rettweil und Altstadt werden Montag den 10. Febr. d. J.
neueroings auf 3 Jahre auf dem biesigen Rardbause verlieben werden z und zwar die von Rottweil, wel-
Oc 120 150 Se'f Hammel-Waare erträgt, Morgens F. Uhr, und die von Altstadr, welche 100 Stük
Hammelwaare oder 60 Stük Mutterschaafe erträgt „ Nachminmags 2 Uhr. Wozu die Liebhaber eingela-
den werden. Den 20. Jan, 1817. · « K. Oberamt.=
Tüvingen: Waldvdorf. Die Comman-Schaafwesde zu' Walddorf, Tübinger Oberamts,
welche 350 Stüt errädgt, wovon der Beständer. 335 Stük einschlagen darf, wird bie Lamstag den 6.
ebr. d J. Vormitags 9 Uhr auf dem Rathhauß zu Walvdorf im Aufstreich verliehen werden; wobdel.
die Liebhaber mit obrigleitlichen · Vermogens- Zeugnissen einfinden · wollen. Den 4 Zen 1817.
Oberamt.
Stungart# Die Muͤsterung der Milirärpflichtigen von Sturtgart und den dazu gehbrigen Weie
lirn Heßlach, Gablinberg und Berg. wird heuer den 17. Febr.-in dem Kdnigl: Stadt= Dlrectionsgebäu=
de vorgenommen werden. Bei derselben sollen die Militärpflichrigen, welche am 1. Jan. 1617. das Lo04
Jahr erreicht, und das 256e noch nicht zurükgelegt haden, persbulich erscheinen. Diejenigen aber, wel-
che nach den fruͤbern Verordnungen- vom persbnetten Erscheinen freigesprochen sind, müssen noch svor
dem Aasang der Musterung die vorgeschriebenen Zeugnisse über Me#h und Tüchtigkeit und über ihre recht-
lichen Verdälunisse unsenden.. Nach vollenderer Musterung w#d Oienstag den 25. Febr. das Koosen der
Wilitarpgichtigen der ##en Classe vorgcnommen werden, wobei sestgesezt ist, daß hier diejenigen welche
nicht perfönlich zugegen sind, ihre Aeltern; Geschwister, Pfleger, oder eine driete annlich aufzustellende
Person das Toos zichen werden:. Diejenigen Miluchpflichtigen vom: Lände, welche sich hier aufhalten
und niche perlönlich bei ihren Oberämtern erscheinen dürfen, haben sich den 14 und 15. Pedr. zum Mese
sen und Masieiren zu stellen, damit die. ersorderlichen Urkunden besorgt werden kbnnen. Den 25. Jan.
14617. Kon. Stadt-Duecnon.
Stuttgart. Da in Folge Terrets Königl. Recrukirungs= Sciion die dics jährige Musterung u:
Rerision der Rckrurrungs= 9oEt den 17. Febr. in allen Oderämtern der Landvogkei-, nemlich: Leonberg,
Amt Seruttaart, Eßlingen, Cannstadt und Waislingen zugleich vorgenommen wird, und bei derselben
dicjenigen Militairpflichtigen, welche am 1. Jan. d. J. das 20stt Fabr zuruͤkgelegt, und· das 25te Jabr
noch michr vollendet haben, persdnlich erscheinen müssen; so werden alle Rekruttrungspflichiige von dem-
angegebenen Alter In so feru sie nicht durch die vorliegenden frühern Vorschuften von perfbulicher-
Stellung bei der Jahresmusterung besreit sind, biedurch aufgefordert, sich den 16. Febr. unfebldar in
ihrem Feimwesen einzufinden, und bei den Ortsvorstebern zu melden. Die unterzeichnete Stelle ersucht
aber zugleich auch sämtliche Königl. Oberämter, den sü# in ihren Oistricten aufhaltenden, und nach den
Bestimmungen zur Jabresmasterung einberufenen M.I#ärpflichtigen der disseitigen Landvogtei weder auf
die Jeit der Mustexung, noch nach derselben, wenn sie keine- neue Musterungs. Scheine aufweisen ken-
##, den Aufenthalt zu gestatten, Den 19. Jan.1517. K. Landvogtei Rothenberg.