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Rrken sich aufhalten, weder auf die Zeit der Musterung noch nach derselben, wenn sie keine neue Mu-
üerungs = S.,heine aufweisen kodnnen, drn Aufenthalt zu gestanen. Den 15. J1. 1817.
Königl. Landvogtei an der Denau.
Urach. IJn. Gemäzhest der allerhbchsten Anordnung vom 2ten diß, wird die Musterung der Mise
Utärpflichtigen heuer den 17. Febr. d. J. beginnen, ce haben sich reswegen alle ledige Manvapoe#nsonen,
welche am 1. Jan. das 2006e Jahr zutötgelegt und das 25l#e noch nmchr vollendet haben, hiebei einzu-
sinden, oder wenn fie sich von ihrem Geburisort ziemlich weir entfernt aufhielten, bei dem betreffsenden
Oberamt zu melden, Den 14. Jan. 1617 K. Oberamt.
W aldsee. Die Musterung der militärpflichtigen Mannsch st wird in dem biesigen Oberamt am
47. Febr. d. J. und an den folgenden Tagen vorgenommen werden, sie beschränkt sich ader nur auf
solche Militärpflichtige, welche um 1. Jan. d. J. das 20te Jahr kräesegt und das 25 ste noch nicht
vollender haben Dilese werden daher aufgefordert, sich, insoferne 7 nicht von dem persdulichen Erscheis
nen gesezlich dispensirt find, um die bestimmte Jeit in ihrer Heimath zu stellen. Denjenigen Milirär=
pflichtigen von dem augegebenen Alter, welche sich in einer großen Entsernung von ihrem Geburts= oder
Wohnort aufhalten, ist gestatter, sich vor dem betreffeaden Kdn. Oberamte messen und visitiren zu las-
en. Es wird aber dann für solche Abwesende, wenn sie in die erste Classe locirt werden, ihr Vater,
Pfleger, oder eine Urkunds= Person * Loosen aufgestellt werden. Den 16. Jan. 1317. K. Oberamt.
alw. Die Musterung der Militairpflichtigen des hiesigen Oberamts wird am Montag den 17ten
Feb. d. J. ihren Anfang nehmen. Diejenige junge Mannschaft, welche im Jahr 1792 bis zum Jahr
14706 beides einschließlich geberen ist, hat daher auf diese Jeit sich in ihrem Heimwesen eingufinden, oder
wenn sie in weiter Entfernung in Arbeit stehen, bei dem Oberamt ibres Aufenthalts-Orts sich messen,
und durch den dortigen Oberamts-Arze visitiren zu lassen, auch dafür zu sorgen, daß die darüber aus
zustellende Urkunden längstens bis zum 24. Febr. d. J. der unterzeichneten Stelle eingesandt werden;
diejenige deren Urkunden bis zu diesem Termin nicht einkommen, werden als ungehorsam Abwesende be-
handelf. Den 16. Jan. K. Oberamt.
Crailsheim. Am 17. Kebr. und folgenden Tagen wird die Jahremusterung der Rekrurirungs=
slichtigen Mannschaft vom zurükgelgtem 20##n bis noch nicht vollendetem 25ten Jahre vor sich gehen.
O4 dicjenigen Individuen, welche am 1. Jan. das 200e Jahr erreicht und das 25te noch nicht zurük-
elegt haben, und nach allerhöchster Verordnung von persbnlicher Stellung nicht befreit sind, werden
* aufgefordert, sich auf oben bemerkte Jeit unfeblbar zu Hause gnhufiden. damit sie sich, sobald
die Reihe an sie kommt, vor der belreffenden Distrikts-Commission stellen können. Rekrutirungspflichti-
ge, die sich gegenwärtig in entfernteren Oberämtern aufhalten, haben sich bei dem Oberamt e, Auf-
enthalts = Orts gehdrig messen und visitiren zu lassen, und das hierüber ausgestellte oderamtlich legalssir-
te Certificat, noch vor beendigter Musterung an unterzeichnete Stelle einzusenden, außerdem sie unter
die Adwesenden gesezt, und darnach behandelt werden müßten. Den 25. Jan. 1617. K. Oberamr.
Aalen. Dem Baumwollenhändler Anton Gold von Fachsenseld, hiesigen Oberamts, wurden am
20. diß, Nacht, ungefähr 2 Cenmer sogenannte Surrat, oder Seidenbaumwolle, welche sehr fest gepreßt
ist, mittelst gewaitsamen Einbruchs entwender. Hoch= und Wohllbdl. Obrigkeiten werden ersucht, auf
verdächtige. Käufer diefer kenndaren Waare sahnden zu lassen. Den 23. Jan. 1617. K. Oberamt.
Besigheim. In dem Ort Mettergimmern find die natürlichen Blattern ausgebrochen, weswegen
aller Verkehr mit den angesiekten Häußern anfhört Den 25. Jan. 1617. K. Oberamr.
Leonberg. In Hemmingen, hiesigen Oberamts, hat ein Kind die natürlichen Blatkern bekom-
men, weswegen jedermann hievon in Kenmntmmiß gesezt wird, um die udthige Porsscht zu beobachten.
Des 26. Jan. 1317. K. Oderamr.
In des Verordnung vom Wildschuͤtzen-Institut ist S. 29. Lin. 12. nach dem Wort „bestand“ bei-
zusezen: wiederum anzuordnen, und 2c.