Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

Gulden. 
u Classe1200 
Ein Bochzalte . Classe. .. . ... . . . . . 1000 
2) Bei den Kreis- *i 
Ein Kreis-Einnehmden .. rA600 
Ein Controleur.. g 1200 
Ein Buchhalter .. 238001 
V. Diener— Personal 
Ein Kamzleldiener 445% 
Ein Aufwaͤrter .«..- zw. 
59.Jnsofernem oder anderer Staatsdiener cegeiwärug. ein höheres Ein- 
kofnmen beziehet, als mit derjenigen Stelle verbunden ist, in welcher derselbe in der neuen 
Organisation angestellt wird, soll demselben der Genuß des ersteren zwar belassen bleiben, 
der Mehrbetrag aber, um welchen dasselbe die normalmäßige Besoldung übersteige, als 
Pension ausbezahlt werden. 
+. 3. JIn so fern ein Staatsdlener bei mehreren Behoͤrden zugleich functionirt, 
soll ein solcher zwar nur die Besoldung von einer Stelle, und zwar die hoͤchste beziehen 
koͤnnen; Wir behalten Uns aber vor, einem solchen bei mehreren Stellen functioniren- 
den Scaatsdiener, ats Beweis Unserer besöndern Zufriedenheit, für seine Verwendung 
eine angemessene Zulage zu verwillgen. 
K 4. Die vorstehend in dem K. 1 regulirten höheren Besoldungen sollen nur diejeni- 
gen Staatsdiener zu fordern berechtigt seyn, welche bei den verschiedenen neu organisirten 
Behoͤrden aktiv angestellt werden. Wir versichern aber hiebei allen übrigen den unverkürz- 
ten Forkgenuß ihrer bisherlgen Befoldung, jedoch unter der Werpflichtung, daß sie denjeni- 
den Geschäften und Arbeiten sich unterziehen, welche denselben werden übertragen werden. 
. 5. Der Finanz-Minister hat wegen Ausbezahlung der vorstehend regulirten 
Besoldungen das Erforderliche zu versügen. 
Gegeben Stungart, den 18. November 1817 
(Umerzeichnet:) Wil h elm. 
Auf Befehl. des Königs: 
Der Staats-Sekretär 
(Umerzeichnet? Vellnagel. 
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.