581
und Domainen Kammer sedem Ober= Hof Amt einen Vorschuß, leisten, der'o
viel es thunlich ist, auf das Bedürfniß ein er Woche berechnet werden soll. *
. 20. Eins besondere Verordnung wird bestimmen) welche Ausgaben von die-
sem Worschusse zu bestreiten sind, und wie hoch sich lezterer belaufen darf.
. a1. Der Vorschuß wird von dem Ober, Hof-Kassier an den Stabs-
Seeretär eines jeden Dber= Hof-- Amts ausbezahlt, der für die richtige Verrech-
nung desselben nach Maaßgabe der Befehle verantwortlich ist, die ihm wegen der
Verwendung durch den Stabs-Chef werden ertheilt werden. -
0.2-.EshöngtvoniedemOber-Hof--Be·a"mtoasb,iadessenDepattement
iehrere Unter-Abtheilungen sind, die Sections-Sekretaͤrs fuͤr Gegenstaͤnde ihrer
Abtheilung als Patticulat-Rechner des Stabs Sekretaͤrs aufzustellen.
9. 23. Ein neuer Vorschuß kann nur alsdann bewilligt werden) wenn der vor-
her ertheilte durch genügende Verrechnung gegen die Hof“ und Domainen-Kammer,
zu drei Viertheilen liquidirt worden ist. « "- »,-
HJskJndievoajedemStabHFSWkwiriubesorge-Ide-Stabsistzandqusse
wötdenvon·d"eme»er«Hof-Kdsscerauch·sömmtliche,iTZukunftdukchauSmonatlich·
auszuzahlenden Gehalte des Stads abgeliefert, deren Ueberweisung an die einzelnen
Befoldungsberechtigte von dem Stabs-Sekretär sodann zu bewirken ist. "
s.:ä.UeberalleCinnahmea,michsfürdieeinzelnenObersHof-Stckbe-qqz
andern Quellen als aus der Ober" Hof-Kasse fließen, haben die Stabs-Sekretärs
Haupt-Journale, und die Sektions= Sekretärs Partikular, Journale zu führen.
6##. 26. Am Schlusse einer jeden Woche sind diese Journake mic dem Vidie der
Sber 0o Beamten versehen, von lezteren der Hof= und Domainen- Kammer
uzusenden. * . "'«"« ·«,·;»
! Uus denselben muß ersichtlich sein, wie diek in der verflossenen. Woche, das
„ Soll“ der Einnahme betragen hat!, wie viel hiervon baar eingegangen) und wie
viel noch ausständig ist. —
Diie Bestände ist die Hof, und Domainen -Kammer zur Obet-Hof / Kasse einzu-
ziehen betechtigt. "" ·«"·
.«sy,Als-bersteVerwaltungs-Behördefuriiessönigc«F««"mui.emDo«
.mainen«si·nd—derHof-undDomajaeniKammeyDiesachkHof-Fgg1»ekq1-,Aemm
"1)Stnttgart,’
-.--.-.s-«).Schgrohc.glen-
3.)tetten",.
4.) Stammheim)
5.) Lauffen,
6.) Winnenden,
2.2 Derrenberg und «
. «8.)«!lltshaufen " # 6 k%
„ untergeben. In den seitherigen Dienst-Verhältnissen dieser Aemter zu der Kammer
„Wich- vorerst, keine Aenderung getrofen. "
1285