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1. Friedrike Schenkel, von Eßlingen, wegen begangenen ausgezeichneten Diebstahls
und falscher Denunciatipnen, eine fünfmonatlichen " «
2. Louise Klingmann, von Winnenden, Oberamts Waiblingen, wegen veräbter,
um Theil ausgezeichneter Diebstähle und unerwiefener Denunciationen?) eine
sechems atliche Z„ 2-
5. Agatha Leuze, von Ehningen, Oberames Urach, wegen eines aßssgezeichneten Dieb-
Sahne und Coycubinats) so wie auch wegen unerwiesener Denunciationen, eine
Kebenmonatliche Juchrhaus Strafe. Zugleich wurden diese Inquisitinnen zum
Ersatz aller Kosten, zv gleichen Theilen, verortheilt.
17. Unter dem 36. wurde die zu Urach in Verhaft und Untersuchung Lorn
Gottliebin Gôz, von. Trailhugen, Oberamts Urach, wegen wiederholter Diestähle,
neben dem Kostens= und Schadens= Ersoßz, zu einséhriger Zuchthaus -Strafe# und
nachheriger einjähriger Ver Pruns im Zwangs Arbeitshaus, verurtheilt.
18. An demselben Tage ist der zu Szuttgart in Untersuchung gekommene Weld=
hornwirth, Magister Hahn, pon Magstadt, Oberamts Böblingen, wegen muthwil,
ligen Beschwerdeführenz), neben dem Erfahße der commissarischen Untersuchung"-Ko„
sten, zu einer sechsmongrsichen Vestungs Serafe mit angemessener Beschäftigung
innerhalb der Vestung, verurtheilt warden. « «.«.«"".",-·
19. un rornn n würde gegen den ju Calw verhafteten Johas#n Georg
Schnierle) von Teinach) Dberamts Kalw## wegen wiederholten Diebstahls, neben
dem Sitze aller Kosten und des Schadens, eine achtmonatliche Vestungs, Arbeit
ausgespto er- und die pachherige Einsperrung desselben in einem Zwangs= Arbeits=
hause auf die Dauer von drei Monaten, angeordnet. , «
20. An demselben Tage ist der zu Ludwigsburg in Verhat und Untefsuchung
gekommene Georg Schmalzried, von Hochdorf, Oberamts Vaihingen, wegen wie-
derholten Diebstahls, neben dem Kosten- und Schadens- Ersatz, mit sechsmonatll-
cher Vestungs-Arbeit, und nachheriger dreimonatlichen Verwahrung in einem
Zwangs-Arbeitshause, bestraft worden. ·«
»’.Anebtn«dissem·age·wutve-gegenbensueßlingenverhafteteuJobaun
Kolb, von Magstadt, Oberamts Boͤblingen, wegen vierten Diebstahls, neben dem
Ersatze aller Kosten, eine anderthalbjaͤhrige Juchthaus, Strafe, und nachherige
sechsmonatliche Einsperrung in einem Zwangs-Arbeitshause, erkannt. «-
Se. Königl. Majestät haben vermoͤge hoͤchster Entschließung vom a1 d. R.
den Repetenten Tafel, zu Tübingen, zum außerordentlichen Professor det
klassischen Literatur an der dortigen Universttär, und zum Drefessor an der V. Klas=
se des neuerrichteten Lyceums allda zu ernennen, und ·«-«·«-",««
dem Rector der bisherigen anatolischen Schule in Tübingen, Kaufmann
den Titel einetz Rectors des dortigen Lyceums zu ertheilen, und die Aufscht über
die 4 untern Klassen desselben zu übercragen, gnädigst geruhe. "* 22. 5
Unterm :5. April wprde der Unter-Lieutenant Kempff, vom 2., Jufanterie:
Regiment, aus den Königl, Militärdiensten entlassenp und I 14 72½