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a.) gegen denjenigen ungehorsam ausgewichenen Militairpflichtigen, welcher noch
vor der in der zweiten Hélfte dieses Monats statt findenden Einlieferung
der Rekruten auf den zweiten Termin zurückkehrt und sich bei seinem Obens
amt gehorsam stellt, obige Strafbestimmung nicht werden in Anwendang
gebracht, sondern er nach dem Loos, das ihn getroffen hat, auf den zwei-
ten Termin mit den übrigen Rekeuten an das betreffende Regiment werde
eingeliefert werden) daß aber in Beziehung auf diesenigen, welche dieseh
dussersten Termin versäumen,
b.) die Regimenter angewiesen worden seyen, einen solchen, der ihnen mic der
Bezeichnung „ungehorsamer Milicteirbslichtiger“ zugeschickt
worden, nie in Urlaub zu lassen) so wie auch «
c.) ein solcher, wenn er waͤhrend seiner Dienstzeit zum Militaird ienst untuͤchtig
werden sollte, wenn solches nicht im Feld nicht entlassen, son-
dern zu dem Garnisons-Bataillon zu Hohen Alperg eingetheile und daselbs
zu besondern Diensten verwendet werden würde.
Stuttgart, den nens
Königl. Rekrutirungs-Kommisson.
Stuttgeart. Die unterzeichnete Stelle gedenkt für dat Königs. Militär in Seusegen, kud-
wiosbura und Eßlingen, 5 bis 60#% Centner Heu im Accord beischaffen zu lassen, welche bimen
4 bis 6 Wochen abgeliesert seyn müssenz dieienigen, welche diese Lieferung zu üb##nebmen geden-
kia, haben den 134. d. M., Vorminegs 0 Ubr. in dem Kriegs-Ministerial= Webqude zu erscheinen,
und das Weitere abzuwarten. Dem a. Mai 2618.
Königl. Kriegs-Departement, Adwinistrations-Sektien.
Rottweil. Zu Folge Befehls der Konigl. Regleiuung für den Schwarzwasd= Kreis solle die
Verpstegung der biesigen Spitaliten im Abstreich veracrordirt werden. Diese Verbandlung wiet
Somstag den 16. Mai v. J., Vermittags Uhr, auf 3 Jabre in der Amtsstube der Stiftungs-=
Verwaltung vorzenommen. Indem aber die Allerböchste Absicht nicht dabin gebet, daßs ohne ale
Modiftkation nur dan Weniger-Gebot beröcssichtiget, sondern daß vielmehr der dem Zweck einer
Kuten Verpflegung und Bebandlung der Spitaliten am mei# alsprechrude — werden solle;
so können nur sosche als Bewerder zugelassen werden, welche eine anerkannte Rechtschaffendeit, hin-
reichendes Bermögen und Wohlhabenheit durch magistratische Zeugnisse zu erweisen im Stande sind.
Welcherlei kiebhaber zu diesem Unternehmen hiedurch bei der Verdandluns zu erscheinen eingeladen,
werden. Den a5. April 4610. Ki#isl. Stiftungs= Verwaltung.
Stuttg art. Seorg riedrich Carl Müller von hier, alt 20 Jahr, §°" 9“ 17“ groß, Steinhauer,
dbätte am ½. dieß dem Soos nach als Rekrut eingeliefert werren sollen; derselbe hat sich aber, nach
dem ihm solches deres arntlich eröffnet war, von dier entfernt, und est bis jetzt nicht zurückgekehrt.
De nun alle Wabrscheinlichkeit vorhanren, daß Müller der UAusbebung entwichen isl, so werden alle
obrigkeitlichen Behbrdea hiemit ersucht, auf denselben zu fahnden, und ihn anf Bektreten dieder einlie-
sern zu lossen, er selbst aber wind biedurch vorgeladen, ungesäumt in seine Heimath zurückzukehren,
und uch stiner Pllicht gemäß zur Ausbebung zu stellen. Den 13. Apr#l 10 46. «
Khaigl. Direktion für die Stadt Stungart und Kanntstade.
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