Marbach. Da von der Koͤnigl. Reglerung in udwigshurg bie om 27. Märg I. J. vorgenem-
Mene Verlelhung der Schaafwelden von Grenau und Asfalterbach, nicht genehmigt, sondein eine ader-
malige Verleihung derlelden in den Orten selbst angeordnet worden ist, se werden diese Scalwel-
den, und zwar die von Gronan, welche 200 Stück erträgt, von denen die eine Hälste der ##estän=
der, die endere die ——— einzuschlagem derechtigt iß, Mutwoch den 20. Mei l. J. Vormit-
tags 10 Uor, auf dem Rathhause daseldst, die von Affalterbach aber, die 360 Stäck erträgt, von
denen der Schäfer 320 und die Commun 24° Stück halten darf, an dem darauf solgenden Donner-
stag den 21. Mal gleichfalls Vormitzag 20 Uhr auf dem Nathhause, aufs Neue im ösfentlichen Auf-
Kreich verliehen werden, wobei sich die kiebhaber tinfinden wollen. Den ##1. April 1816.
- Koͤnigl. Obetamt.
Maulbronn. In hiesigem Oberamte werden die Sommer- und Winter-Schaafweiden in sol-
genden Ortschaften auf 3 Jahre von Michaelis „6818 bis 1831 im Ausstreich verliehen werden, und
zwar: Freitag den 23. Mai d J. die von Knittlingen, welche 800 Siük erträgt, woran die Bür-
gerschaf 200 Stück einschlagen darf, und wo der Beständer ein Schaatbans, nebst ungefähr 6 Mor-
ten Wiesta genieht; die von Derdingen, wo die Welde voo Stück erträgt, woran die Bürgerschaft
die Halste einschlgen darf, urd wo B.änder ein Schaafbgus und 10 Morgen Wiesen genießt;
die, von Kieudenstein, welche 200 Stück erträgt, woran die SWrgerschant 30 Stäck einschlagen darf;
Beständer genießt frive Wohnung, 1 Morgen Feid, 6 Nacht Wahlpferch und alle bürgerliche Bene-
ficien; die von Diesenbach, welche 180 Stück ertrdg, wovon die Bürgerschaft 50 Stück ein-
schlagen dart; der Beftänder genießt freye Wohnung, Stall und Scheuer; die von 3iisersweiber,
welcke 375 Stück erträgt, woran die Bürgerschast 50 Stück einschlagen daf; Beständer genießt frepe
Wobnung und Stallung, 6 Nichte Wohlpferch und die bürgerlichen Beneficien. Sam a den 23.
Mia', die von Pirngen Möhlaktr, welche 556 Stück erträgt, wovon die Bürgerscheft Joo Srück
einschltagen darf; Beständer genießt das Schaakdaus und die dazu gehörigen Gärten; die von
Gros Glattbach, sie erträgt 350 Stück, woran die Bürgerschaft die Iste einiclagen darf, und wo
Bestsder das Schsafdaus und alle bürgerliche Benesicien genietzt; die zu Licyhingen, sie erträgt
4% Stück, wovon die Bürgerschaft die Hälfte einschlagen darf. Beständer genletzt des Schoathaus
nebst 14 RNutben Küchengarten und alle bürgerliche Beueficken; die von Sternentels; sie erträgt 300.
Släck, woran dee Bürgerschaft nichts einschlagen darf, urd Beständen genteßt daß. Schasbaus nebst
allen hürgerlichen Beneficien; die zu Pivache, mit 225 Stück, woran die Burgerschast 00 Stück
einschlagen darf; der Beständer genießt ein Schaashans, „ Morgzen Wiesen, 31 Brt. Garen,
5 Rih. Krantland und alle dürgerliche Beneficien. Diejenige nun, welche zu diesen Weiden kust
doben und sich binläuglich legitimmen können, haben sich an oblgen Tagen um 9 Ubr in dem bie-
sigen Klofterwinthshaus einzufinden. Den 22. April 1818. Königl. Oberamt.
Welnsberg. Da dle Verleihung der Commun,= Schaafweide von Ober= und Unter-
Heinerieth, welche 35o Stück Schaafe erträgt, wovon der Schäser 350 Stücke einschlagen
und eine freye Wohnung deziehen darf, die böhere Genehmigung nicht erhalten het, so wird solche
dis Montag den 73. 8 Vormittags 10 Uhr auf die 3 Jahre von Michaelis 1818 bis 1821 auf
dem Rathhause zu Unter-Heinerieth verliehen werden, wovei sich die Liebhaber einsinden koͤnnen. Den
26. Aptil 1818. Koͤnigl. Oberamt.
Nottweil. Nachbenonnte Militärpflichtige, welch erst kürzlich der Aushebung entwichen sind,
werden demit öffentlich, und zwar unter der Androhusg ausgefordert, daß wenn sie sich nicht läng-
ens binnen 14 Tagen in ihr H. imwesen begeden, die geseziuch deslimmten Stresen gegen sie c.tee#-
ten werden, als: Sedastian Bauntie, von ##kendorf; Blasius Sch-eider, von Wellenringen; Viichatl
Seeburger, Matheus Jaiß und An#ton Bühler, von Gößlingen; Martin Maier, von Fihklingen, und
Thomes Eink von Vilingendorf. Den 28. April 2610. Königl. Oberemt.