Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

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Die Gegenstände und der Umfang der Bildungsmittel bestimmen ssch durch den 
Zweck der Bildung, dessen Gräánzen willkuhrlich enge zu zichen, wenigstens beiner 
offentlichen Anstalt zukommt, die ihre Ansicht von der Bestimmung ihrer Bildlinge 
unter umfassendern Gesichtspunkt stellen muß. Die weibliche Bildung, weit entierut 
eine gelehrte zu sein, muß sedoch den Forderungen der Gründlichteit Genüge leisten. 
Denm weiblichen Geschlechte ist ven der Natur die erste, hochsteinstufrreiche Exzie- 
bung der Kider, und fortdauernde vielseitige Einwirkung anvertrautz daher ißt niche 
die Frage, ob? sondern wie? es gebildet werden soll, um seine persönlichen, häus- 
lichen und gesellschaftlichen Zwecke erfüllen, seine Lage veredeln, und Andere begli, 
cken zu können. Des Wissenswürdigen und Lernensnbthigen ist nicht wenig; doch 
bei gehbriger Vertheilung der Lehrgegenstände in eine Reihe von Jahren wird weit 
auseinander gezogen) was auf den Blättern des Plane sich dicht oneinander drängt. 
Die Anstalt theilt die Bildungszeic in drei Perioden, der Grundlegung, der 
Lortführung und der Ausbildung, und sede Periode in Unterabtheilungen nach Jah, 
ren. Die Lehrplane bestimmen die Gegenstände, ihr JZiel und ihren Umfang, nach 
Perioden und Jahren. 
Die Anwendung auf einzeme Kinder bestimmt 'sich nach deren Individuelitit, 
nämlich nach den Fähigkeiten und Kenntnissen derselben. 
A. Erste Periode etwa bis zum zehnten Jahre. 
1.) Voruͤbungen zur Entwicklung der Sprach-Organe, der Sinne, der koͤrperlichen 
und geistigen Thätigkeit, Uedung des Unnlichen Wahrnehmungs= Vermögens 
im Bemerken, Aufassen, Betrachten, lebungen im deutlich, rein und rich- 
us en Elemente der Form und Maaßlehre, Verstandes = Uebungen, 
u. H. w. 
2.) Deutsche Sprache: Entwicklung der Sorachbildung mie Einleitung in die 
Sprachlehre. Recheschreibung. Ceseunterricht vom Elemente bis zum Lesen mir 
Fertigkeit, und denkübend. 
5.) Französische Sprache. Anleitung zum Sprechen, Lesen und Ueberseten. 
) Slementarzeichnen und Copiren. 
5.) Uebung im Schörnschreiben. 
6.) Rechnen; im Kopfe, begründet durch die Unschauungslehre, Verstand bil- 
dend, frübe übend im folgerechten Denken. Schrifelich Rechnen mit Bewußt= 
sein der Gründe des Verfahrens. 
) Entkfaltung des stttlichen und religiösen Gefuͤhls und Belebung desselben, be- 
sonders durch biblische Geschichte; Christus und die Sdelsten zuerst als IJdeal 
des Guten dargestell# dang · dig Uebung der sittlichen Urtheilskraft durch ge-
	        
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