2
Arbele dahin gehen, was natärsich die Kosten bedeucend wirminder#t. Es würs eins
unrichtige Ansicht, wenn man eine durchaus sleichförmige Bescháfeigungs-Arc im al-
len Arbeitohdusern und Zimmern des Landes eingeführe wissen wollte, vielmehs mut
uhee sich nach der Industrie, die in dem Orte und in der Gegend am besten gedeihe,
richten. Die Central-Leitung kann jedoch niche umhin, den Oberamte= und Local-
keitirngen das fabrikmaßige Betreiden des einen odern andern Gegenstandes, der bis
zur Vollkommendeit gebracht werden könnte, anzurathen. Die Armen würden hier
für den Tag einen ½ astnrhalro/rt, Licht und Feuerung unentgeldlich, und Gelegenheie
zu täglichem. Verdienste fnden. Wo möglich werden zwei Urbeitszimmer?) füe
jedes Geschlecht eines, anzulegen, daneben wird noch eine Wohnung für den Aufse-
her Und dessen Garcin, die auch zugleich den Unterricht ercheilen müßten, nöthig
sepn. Die Kosten der Einrichtung und Erhaltung dieses Lorals, die Ausgaben für Licht
und Holz, und die Besoldung des Aufsehers und der Aufseherin könnten nicht sehr bedeu-
tend sein in Vergleichung mit denjenigen, welche die Einrichtung und Erhaltung eines
Arbeitshauses erfordern würden. Sollten die Oberamts, Leicungen über Mangel an
Lehrern sich beklagen) so würde die Central- Leitung sich Mühe geben, ihnen solche
hu verschaffen. Uebrigens soll dieser blos auf Erleichterung der Kosten abzweckende
Verschlag kein Oberamt an Errichtung von wirklichen Arheikshäusern hindern.
Betreffend endlich
II7. Die UArbeits= und Bescháftigungs, Anstalten für Kinder, so werden ssch die
Oberamts= und Local= Leitungen gewiß die Mühe geben, damit die dagegen vor-
liegende Vorurtheile bestegt und der gute Jweck der längst bestehenden Gesetze erreicht
werden möge. Ein Zweck der Industrie-Schulen besteht zwar allerdings darin, daß
den Kindern gewisse Kenntnisse beigebracht ioerden, womit sse in Jukunft ihr Bred
selbst und reichlicher verdienen können: allein der fittliche Iweck ist doch bei weitem
wichtiger) der darinn besteht, doß die Kinder in den schulfreien Stunden von Müßi-
gang und Bettel abgehalten und dadurch vor eben den Lastern bewahrt werden,
die unzertrennliche Gefährten des Müßigganges find. 5 diesen Zweck sind die
besten polizeilichen Anstalten zu Abtreibung der Beteler nicht hinreichend: denn wenn
die bettelnden Kinder auch vos der Straße weggetrieben sind, so telrt denn doch
erst die Sorge ein) womit sie nun zu beschäftigen seien? Hierauf muß alse die Be-
mühung derer, welche in diesem Fach zu sorgen haben, zuerst gerichtet sein) gewit
u werdes, daß die Kinder der Armen außer der Schule stets bescháftigt seien) und
in dieser Beziehung ist die Erneuerung der Lokal= Leitungen jeden Orts oben so
dringend empfohlen worden. Die Abüicht ist alse nicht, die Kinder den Feldge-
schäften ihrer Eltern zu entziehen und eben s% reni ste uͤberall in Spinn- und
Strick-Stuben einschließen zu wollen: jene Absscht ist erreicht sobald man der Ar-
beit der Kinder mit Gewißheit versichert ist. Und daß dieser rein sittliche Theil
e) Ueberal wich blefse Trensung nicht wösglich, bei Erwadfesen, lelenbens Seheurstheten aher die Gesehe
des Beisammenselns, zumal untet Unfsiqi, aicht so gres seia.