Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

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Arbele dahin gehen, was natärsich die Kosten bedeucend wirminder#t. Es würs eins 
unrichtige Ansicht, wenn man eine durchaus sleichförmige Bescháfeigungs-Arc im al- 
len Arbeitohdusern und Zimmern des Landes eingeführe wissen wollte, vielmehs mut 
uhee sich nach der Industrie, die in dem Orte und in der Gegend am besten gedeihe, 
richten. Die Central-Leitung kann jedoch niche umhin, den Oberamte= und Local- 
keitirngen das fabrikmaßige Betreiden des einen odern andern Gegenstandes, der bis 
zur Vollkommendeit gebracht werden könnte, anzurathen. Die Armen würden hier 
für den Tag einen ½ astnrhalro/rt, Licht und Feuerung unentgeldlich, und Gelegenheie 
zu täglichem. Verdienste fnden. Wo möglich werden zwei Urbeitszimmer?) füe 
jedes Geschlecht eines, anzulegen, daneben wird noch eine Wohnung für den Aufse- 
her Und dessen Garcin, die auch zugleich den Unterricht ercheilen müßten, nöthig 
sepn. Die Kosten der Einrichtung und Erhaltung dieses Lorals, die Ausgaben für Licht 
und Holz, und die Besoldung des Aufsehers und der Aufseherin könnten nicht sehr bedeu- 
tend sein in Vergleichung mit denjenigen, welche die Einrichtung und Erhaltung eines 
Arbeitshauses erfordern würden. Sollten die Oberamts, Leicungen über Mangel an 
Lehrern sich beklagen) so würde die Central- Leitung sich Mühe geben, ihnen solche 
hu verschaffen. Uebrigens soll dieser blos auf Erleichterung der Kosten abzweckende 
Verschlag kein Oberamt an Errichtung von wirklichen Arheikshäusern hindern. 
Betreffend endlich 
II7. Die UArbeits= und Bescháftigungs, Anstalten für Kinder, so werden ssch die 
Oberamts= und Local= Leitungen gewiß die Mühe geben, damit die dagegen vor- 
liegende Vorurtheile bestegt und der gute Jweck der längst bestehenden Gesetze erreicht 
werden möge. Ein Zweck der Industrie-Schulen besteht zwar allerdings darin, daß 
den Kindern gewisse Kenntnisse beigebracht ioerden, womit sse in Jukunft ihr Bred 
selbst und reichlicher verdienen können: allein der fittliche Iweck ist doch bei weitem 
wichtiger) der darinn besteht, doß die Kinder in den schulfreien Stunden von Müßi- 
gang und Bettel abgehalten und dadurch vor eben den Lastern bewahrt werden, 
die unzertrennliche Gefährten des Müßigganges find. 5 diesen Zweck sind die 
besten polizeilichen Anstalten zu Abtreibung der Beteler nicht hinreichend: denn wenn 
die bettelnden Kinder auch vos der Straße weggetrieben sind, so telrt denn doch 
erst die Sorge ein) womit sie nun zu beschäftigen seien? Hierauf muß alse die Be- 
mühung derer, welche in diesem Fach zu sorgen haben, zuerst gerichtet sein) gewit 
u werdes, daß die Kinder der Armen außer der Schule stets bescháftigt seien) und 
in dieser Beziehung ist die Erneuerung der Lokal= Leitungen jeden Orts oben so 
dringend empfohlen worden. Die Abüicht ist alse nicht, die Kinder den Feldge- 
schäften ihrer Eltern zu entziehen und eben s% reni ste uͤberall in Spinn- und 
Strick-Stuben einschließen zu wollen: jene Absscht ist erreicht sobald man der Ar- 
beit der Kinder mit Gewißheit versichert ist. Und daß dieser rein sittliche Theil 
e) Ueberal wich blefse Trensung nicht wösglich, bei Erwadfesen, lelenbens Seheurstheten aher die Gesehe 
des Beisammenselns, zumal untet Unfsiqi, aicht so gres seia.
	        
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