b64
1.) In jedem der vier Kreise Unseres Koͤnigreichs soll von dem ersten Januar des
nächstkünftigen Jahres an Sin sämmtliche Zweige der Rechts= Verwaltung,
wie solche #lsher unter die Criminal- und Appellations-Gerjchts-Höoͤfe ver-
thellt waren, umsassender, aus drei Senaten, einem Criminal,) einem
Civil, und einem Pupillen= Senate, gebildeter Gerichtshof bestehen.
à.) Die laufenden. und minder schwierigen Sachen sollen in den einzelnen Sena-
ten erledigt, die wichtigeren Gegenstände aber, nach einer demnächst zu er-
theilenden näheren Instrukrion, in Plenar= Sigtungen verhandelt werden.
5.) Von dem erwéhpten Jeitpunkte an hören die beiden Eriminal= Gerichts-Höfe
in Eßlingen und Ellwangen, so wie die beiden Appellations-Gerichts, Höfe
zu Tübingen und Ulm, nach ihrer Benennung und ihrem bisherigen Bestands
und Wirkungs= Kreise auf, und treten an deren Stelle
a) für den Reckar-Kreis der Königliche Gerichtshof zu Sßkingen,
I.) für den Schwarzwald,= Kreis der Königliche Gerichtshof ju
Tübingen,
u½.) für den Jart- Kreis der Königliche Gerich tshof zu SEllwangen,
und .
d.)fük«denDonau-Kreisder-KöniglicheGerichtshofzulllm
EswerdennunsämmtlicheAvministrativpstellenuadSkaatspAngehörighso
wie die uͤbrigen Justiz- Behörden, hiermit angewiesen, von dem 1. Januar 1819
an in den betreffenden Angelegenheiten sich hiernach an den geeigneten Kreis-Ge-
tichtsbof zu wenden. .
Wesen der Personal-Besehung der vier Königlichen Gerichtshöfe behalten Wir
Uns die weitere Bekanntmachung hiernächst bevor. ·
Gegeben-Stuttgart-iallnsekemKöniglicheaGeheimen-Rathe,den9-Ott.18-I«
Wilhelm.
Auf Befehl des Königs
der Staats-Sekretaͤr
Vell nagel,
Naleen. Am Samstatz den 24. künftigen Monats, Vormittags 0 Ubr, werden auf dem bie-
en Rathhause nachnerende Sommer; Schasfweiden auf # oder nach der Uebereinkunf auck aut 3
abre verliehen: Abtegmünd, 150 Stücke; Hohenstadt, 130 Stücke, und Schechingen 300 Stücke
ernährend; wozu die Liebhabcer eingeladen werden. Den a3. Sert. 1613. Königk. Orer#am.
Heidenheilm. VBermsg behen Befebts, wird der zur Cameral-Verwaliung all##r geb#rnn# so-
enanote Klhsterlens-Hof bel Stemheim am Aalbuch, nebst der Sch“#fweise aut Seinb# un #r und
heiner Markung, wieder auf 9 Jahre, nemlich von Georg###189 bi5 1ß#g. zuerst Thomiiise,
ond nachber durch einen Vessuch im Ganzen, an einen oder zwei Liebhaber unga#rennt in öffentliche