Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

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Gelder nur zum Ersas derjenigen Kosten, für welche sie beiahlt wurden, 
verwendet) und daher imischen der Landes-Cocurrenzien-Kasse und den 
Oberämtern nach Verhältniß dersenigen Kriegsleistungen vom Jahr 1815., 
für welche von den alliirten Mächten, den Conventionen zu Folze, Pergü- 
tung zu geben war, vertheilt werden sollen. 
3.) Von der ganzen Masse der Verpflegungs= Gelder sollen zunächst die Kosten, 
welche auf deren Herbeischaffung verwendet wurden, in Adzug gebracht, und 
bei Vertheilung des übrigen in Hinsicht auf die Mächte, für welche die 
Kriegskosten aufgewendet worden sind, und in Hinsscht auf die Verschieden- 
beit der mit ihnen übereingekommenen Taxen, kein Unterschied gemacht werden. 
5.) Leistungen, für welche die verbünderen Mächte nach dem Innhalt der miet 
ihnen abgeschlossenen Cenventionen keine Vergütung zu leisten hatten, sollen 
bei Vertheilung der Vergütung nicht berücksichtigt, und in dieser Gemäßhei# 
namentlich der von mehreren Oberämtern eingebrachte Ertra-Aufwand nicht 
vergütet werden. 
4.) Als Vertheilungs-Maßstab soll das Verhältniß der Leistung eines Ober- 
amts zur ganzen Summe der vergütungsmäßigen Leistungen angenommen, 
und densenigen Oberämtern, deren Leistungen ihren steuerfußmaßigen An- 
theil obersteigp# wegen des Verlusts an dem Mebrbetreg keine Entschädi- 
gung gegeben (oder was dasselbe ist: es soll für Prägravationen keine be- 
sondere Vergütung geleistet) werden. 
5.) Ju Berechnung des Kriegskostens= Aufwands sollen folgende von der Landes- 
Verpflegungs-Commission vorläufsg angenommene Tapen definitiv angewen- 
det werden. 
Eine Mund Portion · · . . . . sskr. 
— Haber-Ration · . .’. . . tax-tin 
—Heu-Raiion.. . . ... 7-;.kk. 
VorspannundTransportdstreich.Rathause-L 
p. Pferd und Meile . . . . sitt-. 
Brod ohne Kost . . .. . . 41 kr. 
für Kranken, Portion . . . . . 56 kr. 
— Waid, Portion . . . . . 10 kr. 
Abgaben zum ötägigen Bedarf: 
1 würtiemberg. Ctr. Kochmehl . . 5fl.30kk. 
1 — — Reis . . . sZsi.«kr. 
1 — — Backmehl . . 4fl.sokk. 
1 — — Fleisch . 16 fl. 40 K. 
1 — Maas Wein . . . 24 kr. 
a — — Brantwein . . 35 kr.
	        
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