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betreffend, wegen Mangels in den Berufungs= Förmlichkelten, unter Verurtheilung der
Anten in die Kosten dieser Instanz, von Amtswegen hinweggewiesenz endlich
10. in der Appellations= Sachevon Mergentheim zwischen Franziska Müller, Ehefrau des Ziegelmühl=
beständers Franz Müller zu Mergentheim cum cur. Kl. ANTin, und deren Ehemann, Bekl.
Aen, Sicherstellung ihres eingebrachten Vermögens und des Vaterguts ihrer Kiader erster Ehe
betreffend, die eingelegte Berufung wegen gänzlichen Mangels einer gegründeten Beschwerde
Per rescriptum verworfen, und die Antin in die Kosten dieser Instanz verurtheilk.
Stuttgart, den 15. Nov. 1378. Königl. Justiz= Ministerium.
Maucler.
Bekanntmachung, betteffend die Behandlung der am #. Dec. d. J. bei den Königl. Ober= und
Griminal- Aemtern obschwebenden peinlichen Untersuchungen.
De Se. Königt. Majestát zu Erleichterung des Uebergangs in die neue
Ordnung der Dinge bei der Justiz-Verwaltung in der unteren Instanz, auf erstatte-
ten Vortrag im Kövigl. Geheimen-Rache, durch bochstes Deeret vom 20. I. M.
##disst genehmiget haben, daß mit dem r. Dec. dieses Jahres den Königl. Criminal=
emtern keine neue Untersuchungen mehr übergeben, sondern die an senem Zgeitpunke
bei den Oberáämtern in der General- Inquisttion ebschwehenden Eriminal= Sachen
von letzteren auch zum Behufe des Special, Verfahrens behandelt und bis zum
Schlusse vollfährt werden sollen; wonach die Oberämter anzuweisen seyen, un-
mittelbar an den betreffenden Gerichtehof ihren Bericht darüber mit den Akten einzu-
senden, die Königl. Berricheehef= aber ihre Erkenntnisse in dergleichen Untersuchungs-
Sachen ebenfalls an die Oberämier unmittelbar zur Vollziehung auszuschreiben hät-
ten: so wird andurch diese hoöchste Verfügung den Königlichen Gericheshöfen sowohl,
als sämmtlichen Ober- und Criminal, Uemtern des Königreichs, mit dem besondern
Unhang für die Lehteren zur Kenntniß und Nachachtung gebracht, daß dielelben alle
bei ihnen noch vorliegenden Untersuchungen während des noch übrigen Zeitraums
ihrer amtlichen Wirkiamkeit vollständig aufzuarbeiten, sich eifrigst angelegen seyn zu
lassen haben. Stutegart, den 20. Nov. 1878.
Auf Sr. Königl. Masestät besondern höchsten Befehl.
Königl. Justiz-Ministerium.
Mauecler.
Se. Königl. Rajestät haben durch höchstes Decret vom 9. Oct. d. J. den bis-
herigen, zugleich in Fhrsllch-Hohenloheschen Dieasten gestandenen Köaigl. Advocaten Herwig
zu Oehringen zum Ober Justiz= Assessor bei dem Königl. Gerichtshof in Ulm, und
den seitherigen Referendär bei dem Justig= Collegium in Ulm Neuffer, zum Ober-
Justiz= Assessor bei dem Königl. Gerichtshof in Ellwangen gnädigst ernannt.
Sturtgart, den :1. Nov. 1818. Kinigl. W Wieisterium.
au
eler.