Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

629 
betreffend, wegen Mangels in den Berufungs= Förmlichkelten, unter Verurtheilung der 
Anten in die Kosten dieser Instanz, von Amtswegen hinweggewiesenz endlich 
10. in der Appellations= Sachevon Mergentheim zwischen Franziska Müller, Ehefrau des Ziegelmühl= 
beständers Franz Müller zu Mergentheim cum cur. Kl. ANTin, und deren Ehemann, Bekl. 
Aen, Sicherstellung ihres eingebrachten Vermögens und des Vaterguts ihrer Kiader erster Ehe 
betreffend, die eingelegte Berufung wegen gänzlichen Mangels einer gegründeten Beschwerde 
Per rescriptum verworfen, und die Antin in die Kosten dieser Instanz verurtheilk. 
Stuttgart, den 15. Nov. 1378. Königl. Justiz= Ministerium. 
Maucler. 
Bekanntmachung, betteffend die Behandlung der am #. Dec. d. J. bei den Königl. Ober= und 
Griminal- Aemtern obschwebenden peinlichen Untersuchungen. 
De Se. Königt. Majestát zu Erleichterung des Uebergangs in die neue 
Ordnung der Dinge bei der Justiz-Verwaltung in der unteren Instanz, auf erstatte- 
ten Vortrag im Kövigl. Geheimen-Rache, durch bochstes Deeret vom 20. I. M. 
##disst genehmiget haben, daß mit dem r. Dec. dieses Jahres den Königl. Criminal= 
emtern keine neue Untersuchungen mehr übergeben, sondern die an senem Zgeitpunke 
bei den Oberáämtern in der General- Inquisttion ebschwehenden Eriminal= Sachen 
von letzteren auch zum Behufe des Special, Verfahrens behandelt und bis zum 
Schlusse vollfährt werden sollen; wonach die Oberämter anzuweisen seyen, un- 
mittelbar an den betreffenden Gerichtehof ihren Bericht darüber mit den Akten einzu- 
senden, die Königl. Berricheehef= aber ihre Erkenntnisse in dergleichen Untersuchungs- 
Sachen ebenfalls an die Oberämier unmittelbar zur Vollziehung auszuschreiben hät- 
ten: so wird andurch diese hoöchste Verfügung den Königlichen Gericheshöfen sowohl, 
als sämmtlichen Ober- und Criminal, Uemtern des Königreichs, mit dem besondern 
Unhang für die Lehteren zur Kenntniß und Nachachtung gebracht, daß dielelben alle 
bei ihnen noch vorliegenden Untersuchungen während des noch übrigen Zeitraums 
ihrer amtlichen Wirkiamkeit vollständig aufzuarbeiten, sich eifrigst angelegen seyn zu 
lassen haben. Stutegart, den 20. Nov. 1878. 
Auf Sr. Königl. Masestät besondern höchsten Befehl. 
Königl. Justiz-Ministerium. 
Mauecler. 
  
Se. Königl. Rajestät haben durch höchstes Decret vom 9. Oct. d. J. den bis- 
herigen, zugleich in Fhrsllch-Hohenloheschen Dieasten gestandenen Köaigl. Advocaten Herwig 
zu Oehringen zum Ober Justiz= Assessor bei dem Königl. Gerichtshof in Ulm, und 
den seitherigen Referendär bei dem Justig= Collegium in Ulm Neuffer, zum Ober- 
Justiz= Assessor bei dem Königl. Gerichtshof in Ellwangen gnädigst ernannt. 
Sturtgart, den :1. Nov. 1818. Kinigl. W Wieisterium. 
au 
eler.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.