Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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zn fördeen habe, mie der wiltera Ilasflederung abee von der Masse pögenfesen seh, 
unter Vergleichung der Kosten. " - , 
7F. Gerichtshof für den Donau-Kreis. 
1.) Crimineal.- Seng#t. 
Am 6. Sept. wurde: 
. die bel dem Oberamtsgericht Biberach in Prrbast und Untersuchung gekommene Marla 
Ursula Jehlin, von Regglisweiler, wegen veruͤbter fwar kleiner, aber Marktdiebstähle, 
welche im rechtlichen Sinne den zweiten Diebstahl auomachen, neben Zuscheidung elnes 
angemessenen Theils der Untersuchungskosten, mit elner viermonatlichen Zuchthaus- 
strafe zu Markgrbningen belegt; 
2. die bei dem Oberamtsgericht Wangen in Untersuchung gekommene Anna-Marla Kramer, 
von Russenried, Oberamts Tettnang, wegen gewerbemäßig getriebenem Ehebruchs, ver- 
beimlichter Schwangerschafe, vorsaglich hülfloser Geburt, und Verbergung ihrer Leibes- 
frucht, sodann wegen großer Betrügereicn und Privat -Conrussionen, unter Einrech- 
nung eines Theils ihres erstandenen Arrests noch zu einer ein und einbHalbjähri- 
gen Zuchthausstrafe in Ludwigsburg und nachberiger Einsperrung in ein Zwangs-Ar- 
beiltshaus bie zu erprebter Besserung, aber wenigstens auf neun Monate, so mie zur 
Erstattung der erpreßten Summe, soweit solche noch nicht geleistet ist, unter solida- 
cer Verbindlichkeit, verurthellt, auch rücksichtlich der Kesten das Angemessene ver- 
gt; 
3. gegen die bei Koͤnigl. Oberamtsgericht Tettnang in Untersuchung gekommene Marla 
Genefev#s Schornsteln, von Altenstadt, K. K. Oesterreichischen Landgerichts Feldkirch, 
wegen mehrerer kleiner einfacher Diebstähle, Vagabunditét, Concubinatos, Angabe 
eine# falschen Namens und Geburtsorts, und frecher Lügen vor Gericht, neben soli- 
darischer Verbinlichkeit zum Schadens-Ersatz und Verurtheilung in einen angemesse- 
nen Theil der Untersuchungs-Kesten, eine viermonatliche Zuchthausstrafe in 
Markgrbningen erkannt, und zugleich verordnet, daß gedachte Schornstein nach erstan- 
dener Strafe, unter Androhung empfindlicher Ahndung auf den Wiederbetretungdf#al, 
aus den Kbnigl. Staaten verwiesen werden selle; 
1. gegen den bei dem Kdnigl. Oberamtsgericht Kirchheim in Verhaft und Untersuchung 
gekommenen Christoph Wolf, von Deljisau, Oberamts Eßlingen, wegen greßen unter 
erschwerenden Umständen verübken und im rechtlichen Sinne dritten Diebstahls, Ver- 
untreuung, bäugnens und Lägens vor Gericht, auch Angabe eines falschen Namens, 
neben dem Kosten= und Schadens-Ersatz, eine eilfmonatliche VWestungs Arbeits- 
strafe und nachherige Reklusten in ein Zwangs-Arbeitshaus bis zu erprobter Bessetung, 
wenigstens uber auf sechs Menate, eusgessrochen;
	        
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