Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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b.) Passio= Bestand. 
Die Summe der Passiv. Capttalten betrug nach der ersten Rechnung (Staats- 
und Regierungs-Blact von 1616%, pPag. 6555- über Abzug der damais schon 
zurückbezahlten Summe) ½8. 45 kr. 
und wurden in diesem Rechnungs- 
leuf aufgenommen 7042 — 37 — 
.. 135794 fl. 16 ke. 
Dagegen an verschiedene Slaubiger 
zuruckeezahll n0f004c 8f 64 — 
Der Passio-Bestand betraͤgt vemnach - 
ubekdetenAbsugnoch....-oöS7-—:«— 
Diese Summe mit dem oben angezeigten Aktiv-Bestand von 1061 1 fl. verglichen, 
erscheint für die Hülfskasse ein Aktivum von Sos fl. 36 kr. welches daher rührt, 
deß der Hölfskasse einige Capitalien thells ohne Zinse, theils in (geringeren 
als landldusigen Zinsen dargeliehen wurden. 
Enttgart auf Georgii 1813. 
Admiuistration der Huͤlfskasse. 
Stockmeiet. 
  
Stuttgart. Die sogenanu#ten Dampf= Spaiheerde, welche schon vor mehreren Jahren in Eng- 
land erfunden, und in Wurttemberg zuerst durch den Mechanikus Bondmer aaf der Solitüde, srärer 
aber auch von Kupferschmiden, und namentlich von dem Kupferschmid Memminger in Tübingen 
verfertigt werden sind, haben, nach den bereirs gemachten Erfohrungen, vor den diéher in Wurmnem- 
berg bekannten Kunstherrden nicht nur in Beziehung auf die Zubereitung der Speisen, sondern auch 
in Beziehung auf dle Holz-Ersparniß fehr große Vorzüge: weßwegen Se. König!. Majestät be- 
fohlen haben, dieselben bei allen auf dem Etat des Ministeriums des Innern und des Kuchen- und 
Schulwesens lau enden Oekonomieen einzuführen. 
Die unterzeichnete Srelle wird daher wegen Werfertigung solcher Dampf-Sparheerde für das 
evangelische Seminarium und das katholische Convikr in. Tubinsen, für die evangelische Seminarien 
zo Maulbronn, Schönthal, Urach und Blaubeuren, für das Waisenhaus in Stuttgart, fur die Zucht- 
und Arbeitshäuser zu Markgröningen und (Cotteszell, und für das Irrenhaus in Zwiefalten, am Dien- 
stag den 24. Dezemv#er d. J. eine öffentliche Abstreichs-Berhandlung vornehmen, bei welcher diejenigen, 
welche zu Verfertigung derselden Lust und Tüchrigkeir, zugletch aber auch wach den bestehenden Zunst= 
Sesetzen Berechtigung haben, an gedachtem Tage, Vormittags, um 9 Uhr, verschen wunt oberamtlich 
gesiegelren Jeugnissen über ühre Kunsifertigkeit und über ihre Fähigkeit zu Leistung der ubthinen Sicher- 
heit, sich in der Ministerial-Canzlei allhier einfinden mögen.
	        
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