Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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abergegangenen oder dahln noch zu versendenden Prozeß sachen, zum Bebuf der elgenen- 
Entscheldung durch die Oberamtsgerichte, gebeten. 
Indem dlesem Gesuche, sefern die betreffenden Parkbesen sich damst vereinlgen wär- 
den, durch einen Justiz-Ministerial-Erlaß: vom beutigen-Tage entsprochen worden ist, 
wird gugleich den gedachten Oberamtsrichtern auf Sr. Koͤnigl. Majestát Befehl eine 
bffentliche Belobung ihres diesfalls an den Tag gelegten Diensteifers erthellt. 
Stuttgart den z. November 1818. . 
Maueler. 
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Betanntmach ung. 
Für dle erste Hälsfte des kemwenden Jahrs 1820 find die Gebübren für das Stsats= und Re- 
gierungs-Blatt im Monat Dezember d. J. mit # fl. 30 kr. für das Eremplar veraus einzusenden. 
Der Betrag füur die in jedem Oberamts-Bezirk erfordert werdende Anzahl von Blärtern ist von 
der mir dem Einzug beauftragten Stelle auf einmal und im Ganzen abzuliefern, wobti iedech aus- 
drucklich bemerkt wird, .daß die Konigl. Oberamts-Gerichte Frei-Exemplate zu beziehen haben. 
Die Königl. Postaͤmter haben die Gebühren von Privar= Abonnenten ebensalls im Laufe des Monats 
Dezember einzuzieyzen und abzuliefern. «- 
AbbestellaagenkoaueumchtmehkstansindemwenneiamaleinebestimmteAnzahlvonBlarteku· 
imaeuenSnaefleebezogenwocden,nndaquachBestellangenIsnuwkiademsssllesstucksicht 
genommen werden, wenn solchen jedesmal der Geldbetrag beigelegt wird. 
Wenn von einem erscheinenden Sraats= und Regierungs-Blatte bei einem Oberamte oder Postamte 
zu wenig Eremplare ankommen sollten, so ist die Königl. Redaktion unverweilt, und längstens binnen 
6 Tagen. hievon in Kenntuiß zu setzen, indem bei einer verspäteten Anzeige für die nachverlange wer- 
denden Blätter die Geduhren enmichtet werden müssen. Stuttzgart den 20. Nov. 1819 
Königl. Kassieramt für das Staats= und Regierungs-Blatt. 
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Oehringen. Der Zim#mergeselle Christian Weiß, von Zweiflingen, hat den 5 jährigen Knaben 
des Nagelschinids Streiner, von Sindringen, mit eigener Gefahr vom Ertrinktn im Kocherflusse 
errettet, und wid daher derselbe wegen dieses eines enrschlossenen Benehmeis, in Gemäbheit eines 
höchsten Dekrets vom 16. d. M., hiemit öffentlich belobt. Den 22. November 2829. 
Koönigl. Oberamt. 
  
Struttgart. Die mit dem letzten Dezember d. J. zu Ende gehende Bredlleferungs = Mkorde 
für das Keonigl. Mlitär in den Garnisonen Stuttgart, Ludwigsburg, Hohenasperg und Eglingen, 
so wie für die Stäfnge in den 3 ersten Orten, werden am Freitag den 3. Dez. d. J., vom
	        
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