845.
stahls, neben dem Kosten= und Schadens,Ersatz zu zehnmon etlicher Zucht,
hausstrafe und nachberiger Einsperrung in einem Zwangs= Arbeitshause bis zu
erprodter Besserung, wenigstens aber auf fünf Monate.
Am 14. Okt. wurde?
8. gegen die zu Ludwigsburg in Untersuchung gekommene Tatharine Stephan, von
Oberdoyhingen, Oberamts Nürtingen wegen wiederholter fortgesehtter vagi-
render und unzüchriger Lebensart und Bertelei, dann wegen ersten kleinen und
einfachen Diebstahls, endlich wegen wiederholter und im rech lichen Sinn drit-
ter Unzucht in der Reüdenz) deres ie, des uostatrhaften Widerrufs ihres des-
halb ongelegten Geständnisses ungeachtet, für schuldig erklärt worden, mit Ein-
rechnung des noch an ibrer lehten Zwangs= Arbeitshaus. Strafe zu erstehenden
Scrafrests und mu Rücksicht auf die früher von. uhr verübte und nicht gesetzlich
bestrafte Reüdenz Hurerei eine sechzehnmonatliche Juchthausstrafe und
nachderige Einschließung in einem-Zwangs= Arbeitshause bis zu erpreobter Bes-
seruna, mindestens aber aouf die Deuer von sechs Monaten, sodann Ver-
weiseng und Consfinarion in ihre Heimatd, wo sie unter die besondere Aussicht
ihrer Ortsobrig'eit zu sellen, und die Verbindlichkeit zu Bezahlung aller Ur-
rest, Azungs, und Untersuchungs-Kosten;
9. gegen den Vestungesträfling Beorg Ludwig Kuhbach, von Untersöllbach, Ober,
amts Oebringen, wegen wörtlicher WiderseölIichkeit gegen den Sträflings-Auf-
seher, und wegen sonstigen Ungehorsoms und böchst ungebührlichen Betragens
eine einjdhricge Westunasstrafe, neben Bezahlung fämelicher Untersuchungs-
und der Defenstons Kosten ausgesprochen. ·
Am-6.-Okt.kourde:
10. der Seribent Adolph Gmelin, von Rietbenau, Oberamts Backaang, wegen
einer grossen und auêgezeichneten Unterschlagung zu sechsmonarlicher
WVestungestrafe mit angemessener Beschäftigung innerhalb der Bestung, neben
Ersas aller Kosten und des Schadens verurrheilt, und zu seder künfugen An-
stellung in einem öffentlichen Dienste für unfahjg erklärt. «
Am 29. Okt. wurde:
1. Ulrich Klöpfer, Bürgermeister von Bissingen, Oberametz Ludwigsburg, wegen
durch Fahrláßiakeit in Berwaltung seines Amtes geletzten Kassenrests, dann
wegen der von ihm im Laufe der Unkerschung gegen den Amtmann Witbbe-
kink zu Bissiagen vergebrachten unerwiesenen ehrenrührigen Anschuldigungen zu
lechswöchiger Gefängnißstrafe verurtheilt, und daneben der Verlust seiner
Bürgermeister, Stelle und die Unfaähigkeit##zu Bekleidung eines mit Verrech-
nung verbundenen öffentlichen Amtes gegen ihn ausgesprochen) auch ihm der