Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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stahls, neben dem Kosten= und Schadens,Ersatz zu zehnmon etlicher Zucht, 
hausstrafe und nachberiger Einsperrung in einem Zwangs= Arbeitshause bis zu 
erprodter Besserung, wenigstens aber auf fünf Monate. 
Am 14. Okt. wurde? 
8. gegen die zu Ludwigsburg in Untersuchung gekommene Tatharine Stephan, von 
Oberdoyhingen, Oberamts Nürtingen wegen wiederholter fortgesehtter vagi- 
render und unzüchriger Lebensart und Bertelei, dann wegen ersten kleinen und 
einfachen Diebstahls, endlich wegen wiederholter und im rech lichen Sinn drit- 
ter Unzucht in der Reüdenz) deres ie, des uostatrhaften Widerrufs ihres des- 
halb ongelegten Geständnisses ungeachtet, für schuldig erklärt worden, mit Ein- 
rechnung des noch an ibrer lehten Zwangs= Arbeitshaus. Strafe zu erstehenden 
Scrafrests und mu Rücksicht auf die früher von. uhr verübte und nicht gesetzlich 
bestrafte Reüdenz Hurerei eine sechzehnmonatliche Juchthausstrafe und 
nachderige Einschließung in einem-Zwangs= Arbeitshause bis zu erpreobter Bes- 
seruna, mindestens aber aouf die Deuer von sechs Monaten, sodann Ver- 
weiseng und Consfinarion in ihre Heimatd, wo sie unter die besondere Aussicht 
ihrer Ortsobrig'eit zu sellen, und die Verbindlichkeit zu Bezahlung aller Ur- 
rest, Azungs, und Untersuchungs-Kosten; 
9. gegen den Vestungesträfling Beorg Ludwig Kuhbach, von Untersöllbach, Ober, 
amts Oebringen, wegen wörtlicher WiderseölIichkeit gegen den Sträflings-Auf- 
seher, und wegen sonstigen Ungehorsoms und böchst ungebührlichen Betragens 
eine einjdhricge Westunasstrafe, neben Bezahlung fämelicher Untersuchungs- 
und der Defenstons Kosten ausgesprochen. · 
Am-6.-Okt.kourde: 
10. der Seribent Adolph Gmelin, von Rietbenau, Oberamts Backaang, wegen 
einer grossen und auêgezeichneten Unterschlagung zu sechsmonarlicher 
WVestungestrafe mit angemessener Beschäftigung innerhalb der Bestung, neben 
Ersas aller Kosten und des Schadens verurrheilt, und zu seder künfugen An- 
stellung in einem öffentlichen Dienste für unfahjg erklärt. « 
Am 29. Okt. wurde: 
1. Ulrich Klöpfer, Bürgermeister von Bissingen, Oberametz Ludwigsburg, wegen 
durch Fahrláßiakeit in Berwaltung seines Amtes geletzten Kassenrests, dann 
wegen der von ihm im Laufe der Unkerschung gegen den Amtmann Witbbe- 
kink zu Bissiagen vergebrachten unerwiesenen ehrenrührigen Anschuldigungen zu 
lechswöchiger Gefängnißstrafe verurtheilt, und daneben der Verlust seiner 
Bürgermeister, Stelle und die Unfaähigkeit##zu Bekleidung eines mit Verrech- 
nung verbundenen öffentlichen Amtes gegen ihn ausgesprochen) auch ihm der
	        
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