Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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Am 16. Okt. ist: 
6. Shristine Sabine Dorotbee Roth, von Sontheim, Oberamts Muͤnsingen, auf 
eine bei dem Oberamtsgericht Reuttlingen stattgehabte Untersuchung, wegen 
wiederbolter, theils versuchter, theils verübter Betruͤgereien, in Anbetracht 
daß dieselbe wegen gleichen Vergebens bereits die dritte peinliche Strafe er- 
standen, neben der Verbindlichkeit zum Schadens,= Ersaßtz auch Erstattung ih- 
rer Haft, Azungs und sámtlicher Untersuchungskosten mit Einrechnung ihres 
Scortations= Vergehens zu viersähriger Zuchthausstrafe und nachheriger 
Einschließung in ein JZwangs, Arbeitsha#us bis zu erprobter Besserung und we- 
nigstens auf die Dauer von zwei Jahres verurtheilt worden. 
Am 41. O c. wurde: 
6. der zu Oberndorf in Untersuchung gekommene Andreas Matt) von Schömberg" 
Oberamts Freudenstodt, wegen eines qualiffeirten und eines ausgezeichneten 
Diebstahls, auch wegen gefährlicher Drohungen gegen den Damnistcaten, neben 
Erstattung seiner Arrest= Uzungs= und sämtlicher Untersuchungskosten zu riner 
fuüafmonarlichen Pestungs, Urbeitsstrase verurtheilt. 
Am 29. Okt. ist: 
7. der ledige Joseph Sauter, von Rathsbausen, Oberames Spaichingen, we- 
gen zahlreicher gewerbemäábtig verübter Diebstéhle, worunter drei ausgezeich, 
nete und unter diesen ein, die zum gelsetlichen Begriffe erforderliche Summe 
vielfach übersteigender, großer Diebstahl begriffen, neben der Perbindlichkeit 
zum Schadens= Ersatze, auch Erstattung seiner Arrest= Azungs= und sámtlicher 
Untersuchungskosten mit einer dreijéhrigen Bestungs-Arbeitsstrafe belegt 
worden. 
asg.) Cioil = Senat. 
Am 65. Okt. wurde: 
r. in der Appellarionstache von dem Remislions, Gerichte Töbingen zwischen Fidel 
Mehrle und Consorten, Fischer zu Nottennurg, Kláuern, Appellanten einer? 
sodann der Stadt-Gemeinde daselbst, Beklagter, Appellatin onderer Seits, 
ein, Redolzungs. Rocht betreffend, das Urtheil erster Insan# unter WVergleichung. 
der Kosten zweiter Instanz bestätige. 
Am 8. Okt. ist: 
u. in der Appellationssache von Nagold zwischen Salomon Elsatas, von Mähringen, 
Liauidanten) Appellanten, und Jakod Bernhard Nöhler #u Wildberg, als Güter- 
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