B4
treffend, wurde unter Vergleichung der Prozeßkosten das erstrichter liche im Punkt
des Petitoriums ausgesprochene Erkenntniß vom 10. August 1811 reformitt.
III. Gerichtshof fuͤr den Jart-Kreis.
1.) Criminal-Sienat.
Am 2. —5. Okt. wurde:
1. gegen die Inquissten
a.) Friedrich Fischer zu Gaisbach, Oherames Oehringen, wegen wiederholter
Wilderei und gefährlicher Berwundung eines Jagd- Beamten) welch leh
terer er für überwiesen angenommen worden) so wie wegen unerlaubten G'-
wehrbesitzes, neben der Confiscation des Gewehrs, eine vier und ein
belb hrige guchthausstrafe in Gotteszell mit nachberiger Einsperrung in ein
Zwangs= Arbeitshaus, von wo aus nach zwei Jahren über sein Betragen
Bericht zu erstatten ist, um hienach die weiteren geeigneten polizeilichen Maß-
regeln gegen ihn eintreten lassen zu können;
b.)) gegen Leonhard Birkert, von Schnaihof, Oberamts Oehringen) wegen Wil-
derei= Begünstigung und Widerseslichkeit gegen die Jagd, Offfcanten, wegen
früber verübten Jagderzesses und Wilderei, so wie wegen verdotener Beher-
bergung des Wilderers Fischer, und wegen unerlaubten Gewehrbesitzes, eine
viermonatliche BPestungs= Arbeitsstrafe ausgesprochen, auch in Betreff
der übrigen Theilnehmer an den befragten Vergehen, so wie des Erfaßes der
Cur, Haft= und Untersuchungs= Kosten, das Geeignete verfügt.
Am 1½2. Okt. wurde:
a. Jakoh Friedrich Fischer zu Pfedelbach Obe#ramts Oebringen, wegen verübeen
großen Diebstahls, neben der Bezablung sämtlicher Kosten und dem Ersatze
—2 zu drei und ein halbjähriger Bestungs, Arbeitsstrafe ver-
urtheilt. « «·"· ’" «
Am 14. Okt. ist:
5. Johann Michael Maurer, Schleifergeselle aus Reuttlingen, der bel dem Ober-
amtsgerichte Schorndorf in Untersuchung gekommen, wegen verübten großen und
ausgezeichneten Diebstahls, neben dem Ersatze des Entwendeten, so weit es
nicht schon geschehen ist, und neben Bezahlung sämtlicher Kosten, mit einer
fünfmonstlichen Bestungs= UArbeitsstrase delegt worden.