Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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treffend, wurde unter Vergleichung der Prozeßkosten das erstrichter liche im Punkt 
des Petitoriums ausgesprochene Erkenntniß vom 10. August 1811 reformitt. 
III. Gerichtshof fuͤr den Jart-Kreis. 
1.) Criminal-Sienat. 
Am 2. —5. Okt. wurde: 
1. gegen die Inquissten 
a.) Friedrich Fischer zu Gaisbach, Oherames Oehringen, wegen wiederholter 
Wilderei und gefährlicher Berwundung eines Jagd- Beamten) welch leh 
terer er für überwiesen angenommen worden) so wie wegen unerlaubten G'- 
wehrbesitzes, neben der Confiscation des Gewehrs, eine vier und ein 
belb hrige guchthausstrafe in Gotteszell mit nachberiger Einsperrung in ein 
Zwangs= Arbeitshaus, von wo aus nach zwei Jahren über sein Betragen 
Bericht zu erstatten ist, um hienach die weiteren geeigneten polizeilichen Maß- 
regeln gegen ihn eintreten lassen zu können; 
b.)) gegen Leonhard Birkert, von Schnaihof, Oberamts Oehringen) wegen Wil- 
derei= Begünstigung und Widerseslichkeit gegen die Jagd, Offfcanten, wegen 
früber verübten Jagderzesses und Wilderei, so wie wegen verdotener Beher- 
bergung des Wilderers Fischer, und wegen unerlaubten Gewehrbesitzes, eine 
viermonatliche BPestungs= Arbeitsstrafe ausgesprochen, auch in Betreff 
der übrigen Theilnehmer an den befragten Vergehen, so wie des Erfaßes der 
Cur, Haft= und Untersuchungs= Kosten, das Geeignete verfügt. 
Am 1½2. Okt. wurde: 
a. Jakoh Friedrich Fischer zu Pfedelbach Obe#ramts Oebringen, wegen verübeen 
großen Diebstahls, neben der Bezablung sämtlicher Kosten und dem Ersatze 
—2 zu drei und ein halbjähriger Bestungs, Arbeitsstrafe ver- 
urtheilt. « «·"· ’" « 
Am 14. Okt. ist: 
5. Johann Michael Maurer, Schleifergeselle aus Reuttlingen, der bel dem Ober- 
amtsgerichte Schorndorf in Untersuchung gekommen, wegen verübten großen und 
ausgezeichneten Diebstahls, neben dem Ersatze des Entwendeten, so weit es 
nicht schon geschehen ist, und neben Bezahlung sämtlicher Kosten, mit einer 
fünfmonstlichen Bestungs= UArbeitsstrase delegt worden.
	        
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