Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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Ützen Hauptwacke, als ihrem Berwahrungsgorte, zu enrfliehen. Allen Unständen nach war ihr zu lbrer 
Flucht der Schäfer Ferdinand Liebler, von Ekwälden, welcher erst kürzlich aus dem Gefängmisse ent- 
lassen wurde, und mit einem noch neuen oberamtlichen Cerrifkkat versehen ist, behülflich. Beide ziehen 
mun wahrscheinlich als Vaganten umher. Allle Polizei-Behorden werpen daher ergebenst ersucht, auf. 
diese sehr gefährliche hienach signalisirte Personen zu fahnden, und sie, wenn sie ergriffen werden sollten, 
egen Ersatz der Kosten gefälligst hieher liesern zu lassen. Signalement: 1) Ers Haag, von 
einau, vormals Conkubine des Lukas Scheninger aus Weiherzell, ist 5 Fuß 7 Zoll, 27 h alt, 
dlatrernarbigt, hat runde Gesichtssorm, bräunlichte Farbe, braunrothe Haare, dergleichen Augbrau- 
nen, graue Augen, siumpfe Nase, proportionirten Mund, vole Wangen, gute Zähne. Bet ihrer 
Ennweichung trug sie eine sogenannte Ulmerhaube, mit schwarzseidenen Bändern, ein schwarzseidenes 
Halstuch mit rothen doppelten Streisen, einen roth und weiß gestreifren Kirtel, einen Barchent-Rock 
von gleicher Farbe, eine roth und gelb punktirte Schürze, einen grunen Unterrock, weiße baumwollens 
Strumpfe und Schuhe mir Bändern. 2) Ferdmand Liebler, von Ekwälden, Schäfer, ist 39 — 40 
Jahre alt, mittlerer Größe, starker Statur, er hat schwarze Haare, welche den vordern Theil der 
Secirne nicht dedecken, länglichte Genchrsform, etwas bleiche #urbe, eingesallene Wangen, graue Bugen, 
zroßen Mund, große Nase, länglichtes Kinn und starken schwarzen Backendart. Bei seiner Entwei- 
chung trug er wohrscheinlich einen runden Hut, einen dunkelblauen tuchenen Rock, nach dem bei den 
Schäfern gewöhnlichen Schnitte, in den Näthen mu rothen Streifen besetzt, lange graue tüchene roth- 
blappolirte Hosen, welche zwischen den Beinen mit Leder ausgeschlagen sind, und Stiefel. Den 
4. Nov. 16:9. Koônigl. Oberamte-Gericht. 
  
  
Reckarfalm. Dem'Wagners-Gesellen Anton Crestenz Pfoh, von Obergriesheim, wurde ein vo#in 
dem Eioil-Senate des Kenigl. Gerichtshofs für den Reckar-Kreis erlassenes Dekret, wodurch seine im 
Wege der Berufung gegen einen von dem Waisengerichte zu Obergriesbeim vorgenommenen Hausrer- 
lauf vorgedrachte Klage als unstatthafr verworfen, und ihm freigestellt worden ist, seine vermeintliche 
Rechte, wenn er damit auczulangen gedenke, in formlichen Rechtsweg in erster Instanz, gegen wen 
er wolle, v verfolgen, bereits am 26. Jull d. J. eröffiet. Crescenz Pfoh hat sich aber wieder in 
die Fremde begeben, ohne eine Klage anzubringen, oder eine andere Person hiezu zu berollmächeigen. Der- 
telbe wird daher vorgeladen, seine Klage wegen dem Verkauf des mir seiner Schwester in Gemeinschaft 
besessenen Hauses entweder selbst, oder durch einen hinlänglich Bevollmächtigten, binnen 45 Tagen vor- 
zubringen, ond diejenigen Personen, gegen die er klogen will, zu denennen, oder al zu gewärtigen, 
daft der fragliche Hausoerkauf als von ihm genehmiget angesehen, und erkennet werde. Den 30. Okt. 
16. Königl. Oberamtsgerichte. 
Herrenberg. Bei der heute stattgebabten Schulden-Liquidation in Gantsachen Margarerha, 
Johann Martin Junk, Schäfers Wittib, und Johannes Krauf", blind, BVürger, beide ven Entrin- 
gen, ist der zuter dem 25. Ott. dieses Jahrs angedrohte Ausschluß-Bescheid gegen die nicht er# boie- 
nenen Gläubiger ausgesprochen worden, so hiemit öffentlich bekannt gemacht wird. Den 5. Nov. 18-9. 
Königl. Oberamtsgericht. 
Herrenbera. Jakob Friedrich Ginkinger, Bürger und Barbierer von Theils#n###n, fößrt aller 
mit ihm getressenen Besserungé-Maßregeln un-rachtet in seiner leichisinnigen und verr#wenderiscken Le- 
bensark fork, deswegen derselbe heure durch ein Erkennrniß als Verschwender erklärt, seiner Nermögens- 
Verwaltung entsetzt und ihm der Stiftepfteger jung Johann Martin Schurer daselbst als Vormend 
rebe. mtsgerchtlich aufgesiellt worden ist. Dieß wird nun zur öffentlichen Kenntniß ge racht, und jer 
dermann gewarur, dem Ginkinger etwas zu bo#rgen, oder mir ihm in irgend einen Vertrag sich ein-
	        
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