Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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9. Johann Jakob Müller, Mezgerkneckt, don Epiezelbetn, Oberämts Backnang, wegen 
mehrfachen Betrugs, wovon bei einem die Summe des Gewinns den Betrag eines 
roßen Diehstahls übersteigt, neben dem Kesten= und Schadens-Ersatz mit vierme- 
natlicher Venungsarbeit; 
10. Conrad Grob, Mezgerknecht von Ludwigskurg, wegen mehrerer kleiner, jedoch unter 
erschwerenden Umständen verübter Diebuéhle, und wegen Bagirens im Ausland ebne 
Daß neben dem Kos.en= und Schurens-Ersatz mit drei und einhalbmonatlicher 
Vestungsarbeit 
rer zu Lernbery in Untersüchung gekemmene Christeph Knappr, Buner von Enz- 
weihigen, Oberamts Vaihingen, wegen Zernicheung vines thm zur Anerkenneng der 
Unverletztheit des Siegels übergebenen Testaments vor dem Waisengericht zu Heimoheim, 
sodann wegen thätlicher Widerse#lichkeit gegen den Beamten bund den A#mtsdiener da- 
lelbst, neben dem Kosten= und Schadeng-Ersatz mit drei und einhalbmonatli- 
cher Venungarbeit besirast. 
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Am 16. Nov. wurden verurtheilt: 
12. Jebanne Gettwein, ven Stuktgart, wegeir forgesetzten ußgüchigen Lebens in der 
Residenz, neben dem Ersatz rer Arrest= und Untersüchungs-Kesten zu sechsmeonatll- 
cher Zachthausftrafe; 
45. Jung Leonhard Schaaf, Schneider von Munkeleheim, Oberamts Mairach wegen 
Verschuldens an seinem Vermögens= Zerfall, wegen greben Versehens bei ber von 
ibm geschehenen Verpfändung mehrerer schon früher rerpfändeter liegender Güter an 
andere Gläubiger, denen er die frühere Verpfändung verschwiegen, wegen veranlaßter 
Urkundenfälschung, und badurch verübten Betrugs, endlich wegem Urkundenfälschung 
und dadurch versuchten großen Betrugs, neben allem Schadens= und Kosten Ersatz 
* fünfwonsrlicher, seiner schwächlichen Leibes-Beschaffenheit angemessener Vestungs= 
rafe. 
Am 18. Nov. wurde: 
dem Chrisilan Diemer: von Lampbldshausen, Oberämts Reckarsulm, wegen eulpcser 
Tortung, in Berracht der verringertem Zutechnungh= Fäbigkeit des Inquisiten eine 
oiermonatliche Vestungsstrafe neben dem Ersitz der Cur= und Beerdigungs-Kosten 
des Getödteten, so wie der Untersuchungs-Kosten zuerkannt. 
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Am 20. Nov. wurde: 
15. gegen Gettlieb Hilpert, Dorfschützen zu Brezfeld, Oberamts Weinsberg, wegen 
ersten, und größtentheils ersetzten, jedoch großen und mit beschwerenden Umständen 
verbundenen Diebstahls neben dem Koste und Schadens-Ersatz, auch Verlust der 
Derfschützenstelle eine sechsmönstliche Vestunsstrafe ausgesprochen-
	        
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