Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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Am 26. Rov. wurde: 
8. in der Rechtssache erster Instanz zwischen der ledigen Catharina Gelger, von Schwie- 
berdingen, mit lbrem gerichrlich vervflichteten Kriegsvegt, Kl. Preducentin, Reproduc- 
tin, und dem Hauptmann v. Rabus zu Ludwigsburg, Bekl. Producten und Repro- 
ducenten, Privatgenugthuung wegen unehelicher Schwängerung betreffend, nachdem die 
Kl.ägerin den ihr durch das Erkenntniß vom 35. Juni v. J. auferlegten Eid abge- 
schworen, der Beklagte unter Verurtheilung in die Kosten des ganzen RechtsKtlreits 
zur Bezahlung elner Privatgenugthuungs-Summe für schuldig erkannt. • 
II. Gerichtshof für den Schwarzwald-Kreis. 
1.) Criminal-Senat. 
Am 1. Nov. wurde: 
1. Jakob Dolde, von Linsenhofen, Oberamts Närtingen, wegen großen Diebstahls und 
wegen Unterschlagung, neben der Verbindlichkeit zum Ersatz des Schadens, so wie 
sämtlicher Haft= und Untersuchungs -Kosten mit siebenmonatlicher Vestungs= 
Arbeitsstrafe belegt; 
à . auf die bei dem vormaligen Criminalamt Rottenburg und nachher bei dem Oberamts- 
gericht zu Horb stattgehabte Untersuchung gegen Anton Schllbammer, von Rebr- 
dorf, wegen #mehrerer wiederholter, gewerbsmäßig getriebener und großer Betrügereien 
durch Geister-Beschwdrung und Schatgréberei, so wie wegen eines dergleichen Atten- 
tats, deren er für überwiesen erachtet worden, auch wegen frechen L#ugnens, bügens 
und sonstigen ungebührlichen Betragens vor Gericht, neben der Obliegenheit zu Be- 
zahlung seiner Arrest= und Azungs= auch : der Untersuchungs-Kosten und solidari= 
scher Verbindlichkeit zum Ersatz des Schadens, über den erstandenen langen Arrest, 
wovon ihm ein Theil als Strafe angerechnet wurde, zu vier jähriger Zuchthaus- 
strafe und nachheriger wenigstens zweijähriger Einsperrung in ein Zwangs-Arbeits- 
baus verurtheilt. 
Am 4. Nop. ist: 
5. die zu Rottenburg in Untersuchung gekommene Rothburga Hechinger, von Hayingen, 
Oberamts Münsingen, wegen mehrerer, gewerdsmäßig getriebener, zum Ddeil aus- 
gejeichneter großer und im rechtlichen Sinne dritter Diebstähle, auch wegen wiederhol- 
ten Betrugs und Vagirens, neben der Verbindlichkeit zu Erstattung des Schadens 
so wie zu Bezahlung ihrer Haft-Azungs= und Untersuchungs-Kosten zu zweijäh- 
riger Huchtpastrare mit Willtomm, und zu nachberiger Einsperrung in ein Zwangs- 
Arbeitshaus auf wenigstens ein Jahr verurtbeilt worden.
	        
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