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äbnlichen Verbrechens früher erstandene Correktionsstrafe, neben Verurtheilung in
fämtliche Verhaft und Untersuchungs-Kosten, auch in den Ersatz des Schadens mit
neunmolnatlicher Bestungs-Arbeitstrafe belegt.
a.) Civil = Senct.
Am 2. Nov. ist:
7. in der Appellationssache von Urach zwischen Samuel und Friedrich Lieb, von Dettin-
ten, Beklagten, Appellanten, und Peter Ratb daselbst; Kläger, Appellaten, einen
Pachtvertrag betreffend, die Berufung wegen Versäumung der Notbfrist zu Einreichung
der Beschwerdeschrift von Amtswegen verworfen worden.
Am 20. Nov. wurde:
7. In der Appellationssache von Sulz zwischen Leonhard Gerber, von Balingen, Liaul-
danten, Appellanten, Producten einerseits, und Johann Jakob Plocher Namens der
Belser'schen Pftegschaft, von Rosenfeld, auch Jakob Friedrich Beuter von da, Mit-Liqui-=
danten, Appellaten, Produrenten andererseits, Vorzugsrecht im Gante betreffend, nach
geführtem Beweise das in erster Instanz gefällte Prioritäts-Urtheil reformirt, jedoch auf
Auugleichung der Kosten erkanm;
3. in der Apellationssache von Freudenstadt zwlschen dem Müller Gottfried Hensler, vo#n
Schwarzenberg, Beklagten, Appellamen, und Anna Maria Härterin, von Schönmänz,
mit ihrem Kriegsvegt, Klägerin, Appellatin, eine Schuldforderung betreffend, die
ergriffene Berufung wegen verscumter Morhfrist der Akten= Einlegung abgewiesen, die
deshalb von dem Appellanten nachgesuchte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ab-
geschlagen, und derselbe in die durch seine Berufung veranlaßten Kosten verurtheilt.
Am 16. Rov. wurde:
in der -Rechessache zwischen Kaver Dettling und Conforten, als Besttzern des obern
Isenburger Hofs, Produrenten an einem, und dem Contradietor in der von Schleit-
beim'schen Cencurssache, Producten am andern Theil, betreffend das Recht in den
gutsherrschafllichen Waldungen Erndtewelden zu schneiden, auf geführten Beweis, das
Locations-Urtheil vom :z. April 18:4 für puriftcirt erkannt; und #
5. in der Rechtssache zwischen Blastus Winz und Consorten, als Besitzern des untern
Ilenburger Hofs, Producenten an einem, und dem Contradictor in der von Schleltheim-
schen Concurssache, Producten am andern Theil, über den oben erwähnten Sereit-
Gegenstand das gleiche Erkenn#iß gefällt.