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Am 29. Nov. ifst:
11. gegen Balthasar Ortlieb, Mezgerknecht aus Hermaringen, Oberamts Heidenbeim,
der bei dasigem Oberamtsgerichte in Untersuchung stand, wegen der von ihm verübten
schweren koͤrperlichen Verletzung und dadurch verschuldeten Toͤdtung des Peter Albrecht
Bek, von Giengen, eine dreijährige Zuchthausstrafe in Markgrbningen ausgesproz
chen, und derselbe in sämtliche Haft= Untersuchungs= und Iin die während der Krank-
beit des verstorbenen Bek verwendeten Kosten verurtheilt worden.
:#.) Civil = Senat.
Am 3. Nov. wurde:
1. In der Appellationssache vom Oberamtsgerichte Ellwangen zwischen dem Bäckermeister
Joseph Kehler zu Neuler, Beklagten, Appellanten, und Maria Kieninger allda,
mit ihrem Geschlechts-Vormund, Klägerin, Appellatin, Erfüllung verschledener
Verbindlichkeiten ans einem Kauf-Contrakte betreffend, dem Appellanten rücksichtlich
der Formalien Beweis auferlegt.
Am 15. Nov. wurde:
##. in der Arpellationssache vom Oberamtsgerichte Künzelsau zwischen dem Schak-
beißen Martin Bek zu Altkrautheim, Beklagten, Appellanten, und dem Moses
Abraham Krautheimer zu Unterschüpf, auch Samuel Wolf Resenberg zu Neidenau,
Klägern, Appellaten, Schuldforderung betreffend, das Berfahren des Oberamtsge-
richts Künzelsau in Beziehung auf die Urtheils -Publikation von Amtswegen rassirt,
und sofort das Angemessene verfügt.
Am 234. Nov. wurde:
5. in der Rekurssache des Kronenwirihs Häker zu Gussenstadt gegen das Verfahren des
Kdnigl. Oberamtsgerichts Heidenheim in seiner Concurssache, Häker mit seinem Rerurs
abgewiesen, und durch Ordination das Geeignete verfügt.
Am :27. Nov. wurde:
44. die von dem Advokaten Seeger in Gppingen gegen ein Erkenntniß des vormoaligen
Oberamtsgerichts Gmünd in seiner Klagsache wider die Gantmasse des Johann Georg
Hirzel in Degenfeld, Auslagen= und Deserviten = Forderungen betreffend, ergriffene
Berufung wegen Ungrunds der erhobenen Beschwerde, durch Reseript verworfen, un-
ter Verurtheilung des. Appellanten in die Kosten der zweiten Justanz-
An demselben Tage wurde:
5. In der Appellationssache vom vormaligen Oberamtsgerichte Crailsheim zwischen Friedrich
Hrobst zu Oberstelzbausen, Kláger, Appellanten, und dem Wirth Leonhard Berger zu
Reichenberg, Beklagten, Appellaten, Bürgschaftleistung betreffend, die ergriffene Be-
rufung unter Verwerfung des vorgebrachten Restitutions-Gesuchs wegen Mangels an
den Appellotions-Fbrmlichkeiten, verworfen, unter Verurtheilung des Appellanten in
die Kosten gegenwärtiger Instanz-