Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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e. Aufsscht auf Auswanderungen, Vollziehung der hierüber so wie über den Ab- 
zug bestehenden Gesetze, Verordnungen und Verträge mit andern Staaten, Ent- 
scheidung streitiger Abzugs= und Nachsteuer-Verbéltnisse, doch mit Ausnahme 
der Fd#:, in welchen von Anordnung einer Retorsion die Frage entstebr, und 
welche dem Mimsterium vorzulegen sind; Erkennung über die Vermbgens-Aus- 
felge an Auswärtige, so weit solche nicht nach der Vererdnung vom 3- Jan- 
1317 den Oberämtern überlassen ist; 
k. Handhabung der Gesetze über den Erwerb liegender Güter durch Auswärtige, 
Begutachtung dießfallsiger Dispensatiens-Gesuche; 
g. Ertheilung des Staatsbürgerrechts unter Beobachtung der in der Verfassungs- 
Urkunde 8 19 enthaltenen Bestimmung, Begutachtung des Vorbehalts des 
Staats-Bürgerrechts in den in den F.. 34 und 55 der Verfassungs= Urkunde 
ausgedrückten Fällen, und der Ertheilung von Helmath-Scheinen; 
h. Aufnahme derjenigen Juden in den Staats-Schutz, welche in dem Kinigreich 
ohnehin ihr Heimwesen haben, die erforderlichen Mittel zu ibrem Fortkommen 
besitzen, und sich an Orten niederlassen, wo bereits Juden ansäßig sind; 
Begutachtung der übrigen Aufnahms-Gesuche der Juden; 
i. die widerruch Bewilligung eines auf unbestimmte Zeit dauernden Aufenthalts 
im Kreise. 
9. 6. 
à:.) Wahrnehmung der Rechte des Staats im Innern: 6 
a. Hankhabung der staatsrechtlichen Verhältnisse sämtlicher Staatsbürger und der 
einzelnen Stände unter einander; 
b. Erkennung über die Gesuche um Befreiung von dem Wolljährigkeits-Gesetze zum 
Behufe der Verheirathung; 
c. Handbabung der Rechte des Staats und der Staats-Genossen rücksichtlich der Ver- 
bältnisse der im Kreise begüterten, vormals reichsständischen Fürsten, Grafen 
und des ritterschaftlichen Adelsz; 
Abstellung der Beschwerden gegen Guteberrn und gutsherrliche Beamte, soweit 
ste nicht streitige Privatrechts-Werhältnisse betreffen; 
d. Oberaufsicht äber alle dffentliche Körperschaften in Beziehung auf ihr dffentliches 
Wirken auf Volks-Zusammenkünfte, Gemeinde= und Amisversammlungen 
e. Aufmerksamkeit auf geheime Verbindungen, und Verkehrungen gegen geheime 
politische; Aufsicht über Separatisten und andere Serten; 
1. Aufsicht auf die in der Verfassungs= Urkunde den Oberbeamten übertragene Lei- 
tung der Wahlen von Abgeordneten zur Stände-Versammlung in den zu elgener 
andstandscheft berechtigten Stärten und in den Oberamts = Bezirken des
	        
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