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e. gesetzmäßige Entscheidung streitiger Fälle bet. Aufnabme neuer Böürger und Bei-
siher, und Bewilligung des Wohnsitzes an einem Orte für solche, die nicht durch
die Gesetze ohnehin dazu berechtigt und.
l 9.
5.) Elnwirkung und Aufsicht auf die untergeordneten Organe der Staats= und Ge-
meinde= Verwaltung:
a. Auföcht auf sämtlsche, in dem Kreise befindlsche, zum Departement des Innern
gebbrige, nicht auodrücklich ausgenommene Beamte und Angestellte, insbesondere
auch auf die in den Kreisen be##dlichen standesherrlichen Amtleute, Oberaufsicht
auf die Vorsteher der Gemeinten, die Gemeinderälbe und Bürger-Ausschüsfe, und
Sorge für die Erbaltung des letzteren Instituts, in seinen gesetzmäßigen Befug-
nissen und Schranken;
b. Bestärigung der von den Amts-Versammlungen und Geweinderäthen geschehenen
Wabl ihrer Offizialen, als: der Amtspfeger, Oberamts-Wundärite, Heb= und
DTierärzte und den Amts-Versammlungs-Aktuarien in dem in (#. 9 des Aemter=
Organisations-Erikts Nro. II. angezeigten Falle;
Ernennung der Orts-Vorsteher in den Gemeinden zwester, dritter und vierter Klasse
auf den Vorschlag der Gemeinden;
Berichts-Erstattung wegen Ernennung der Oberamts-Diener;
Begutachtung der Vorschlöge der Amts-Versammlungen eder C'emesnden zu Be-
setzung der Stellen der Ober= und Unteramts-Aerzte, und der Orts-Worsteher in den
Gemeinden erster Klasse;
Vorschlag zu Besetzung der Stellen der Oberamtmänner und Oberamts-Aktuarien
und der Orts-Vorsteher in den, in den Aemter-Organisations-Cdikten Nro. 1. g. 17
und Nro. 11 F. 5, vorgeschriebenen außerordentlichen Fällen, so wie der Amtsstellen
bei den in den Kreisen befindlichen allgemeinen staats-pelizeilichen Anstalten, als bei den
Zucht= Irren-Zwangs= Arbeit= und Waisenbäusern;
e. Oberaufsicht über die Wiblen der Gemeinderáthe, Gemeinde= und Stiftungspste-
ger, Unterpfleger, Rathsschreiber, Amts -Versammlunge-Aktuare und anderer
Commun-Offtzianten und Diener, so wie der Bürger-Ausschüsse; Entscheidung
streitiger oder zweifelbafter Fölle, und Ertbeilung der Disxensation von den beste-
henden Verwandschafts= und Wirthschafts-Verboten;
d. Verpflichtung der Oberamtmänner, der Ober= und Unteramts-Aerzte und der
Oberamts= Aktuarsen, so wie der bei den Staatspolizei-Anstalten im Kreise ange-
siellten Beamten; Verpflichtung der Oberp##stme ster gegen den Kdnig.
e. Bericht und Antreg wegen Susrension, Versehung oder Entlassung, Besoldungs-
WVerbesserung und Pensienirunn der Oberbeamten, der Oberamts-Aktuarien und
der bel den Staatepolizei-Anstalten angestellten Beamten;