Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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m. Urlaubs.-Ertheilungen an die Beamte auf olerzehn Tage zu Reisen im Inland, 
mit Ausnahme der Relse in die Khnigl. Residenz Stadt, und Vorlegung aller 
übrigen Urlaubs-Gesuche. . 
I.io; 
6.)SammcungdtkekfvtdttlichmstctkstischenNotkzenimiKreisezsuatctBewtzung 
dersGeburtg-,Taufe-,«Ehe-,Todten-sindverFamilieå.-.«Negistc·k,Eingebung 
der Beoblkerungstabellen, Berichtigung derselben und Entwerfung einer Haupt- 
Bevblkerungs-Tabelle, welche an das Ministerium einzusenden ist. 
*1 11. 
B. Im Fache der allgemelnen Landes-Polizel: 
1.) in Beziehung auf das Medizinal-Wesen und die Gesundheits-Polizei sind die 
Attribure der Kreis-Regierungen in der besonderen von Uns darüber erlassenen. 
Verordnung vom 6. Juni 16718 bestimmt : auf welche Wir hiemit binweisen. 
s. 12. 
2.) In Hinsicht auf bffentliche Sicherheit: 
a. Erhaltung der dffentlichen Ruhe und Sicherheit, noͤthigenfalls Unter Requisition 
des Militärs; 
b. Oberaufsicht auf die in den Kreis eintretenden oder darin besindlichen Fremden, 
und Vollziehung der Verordnungen über das Paß-Wesen, über Landstreicher 
und Bettler; 
c. Vorkehrunzen gegen Diebs= und Räuberbanden, Beranstaltung ven allgemeinen 
Srpouifen gegen dieselben, gegen Ausreißer und überhaupt alle der disentlichen Sicher- 
heit gefährliche Personen; 
d. Vorsorge gegen Tumulte und schnelle Unterdrückung derselben; 
.u&k. Leitung der in dem Kreise befindlichen Gensd'armerie in allen polizeilichen Dienst- 
verrichtungen; 
f. Anweisung von Wohnsttzen für Heimathlese nach den bestehenden Verschriften; 
.Aufsicht auf die Polizei-Gefängnisso und Gefangenen-Transporte, Untersuchungen 
wegen Entweichung von Dolizelgefangenen und dießfallsige Verfügung gegen die 
Schaldhaften. Aufsicht auf die Beschäftigungs= und Zwangs-Arbeitsanstalten, 
Reklusion (n dieselbe auf die Dauer von drel Monaten, Anord#ung von Bisl- 
tationen derselben und Leitung aller sich darauf deziehenden Angelegenheiten, ins- 
besondere der Verwaltung ihrer Fonds; 
h. Aufsicht auf Zucht= und Irrenhäuser, insefern sich dergleichen im Kreise be- 
sinden, die Handhabung der Hauspolizel, Anordnung von Villiationen und Lei- 
tung ihrer Verwaltung. 
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