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m. Urlaubs.-Ertheilungen an die Beamte auf olerzehn Tage zu Reisen im Inland,
mit Ausnahme der Relse in die Khnigl. Residenz Stadt, und Vorlegung aller
übrigen Urlaubs-Gesuche. .
I.io;
6.)SammcungdtkekfvtdttlichmstctkstischenNotkzenimiKreisezsuatctBewtzung
dersGeburtg-,Taufe-,«Ehe-,Todten-sindverFamilieå.-.«Negistc·k,Eingebung
der Beoblkerungstabellen, Berichtigung derselben und Entwerfung einer Haupt-
Bevblkerungs-Tabelle, welche an das Ministerium einzusenden ist.
*1 11.
B. Im Fache der allgemelnen Landes-Polizel:
1.) in Beziehung auf das Medizinal-Wesen und die Gesundheits-Polizei sind die
Attribure der Kreis-Regierungen in der besonderen von Uns darüber erlassenen.
Verordnung vom 6. Juni 16718 bestimmt : auf welche Wir hiemit binweisen.
s. 12.
2.) In Hinsicht auf bffentliche Sicherheit:
a. Erhaltung der dffentlichen Ruhe und Sicherheit, noͤthigenfalls Unter Requisition
des Militärs;
b. Oberaufsicht auf die in den Kreis eintretenden oder darin besindlichen Fremden,
und Vollziehung der Verordnungen über das Paß-Wesen, über Landstreicher
und Bettler;
c. Vorkehrunzen gegen Diebs= und Räuberbanden, Beranstaltung ven allgemeinen
Srpouifen gegen dieselben, gegen Ausreißer und überhaupt alle der disentlichen Sicher-
heit gefährliche Personen;
d. Vorsorge gegen Tumulte und schnelle Unterdrückung derselben;
.u&k. Leitung der in dem Kreise befindlichen Gensd'armerie in allen polizeilichen Dienst-
verrichtungen;
f. Anweisung von Wohnsttzen für Heimathlese nach den bestehenden Verschriften;
.Aufsicht auf die Polizei-Gefängnisso und Gefangenen-Transporte, Untersuchungen
wegen Entweichung von Dolizelgefangenen und dießfallsige Verfügung gegen die
Schaldhaften. Aufsicht auf die Beschäftigungs= und Zwangs-Arbeitsanstalten,
Reklusion (n dieselbe auf die Dauer von drel Monaten, Anord#ung von Bisl-
tationen derselben und Leitung aller sich darauf deziehenden Angelegenheiten, ins-
besondere der Verwaltung ihrer Fonds;
h. Aufsicht auf Zucht= und Irrenhäuser, insefern sich dergleichen im Kreise be-
sinden, die Handhabung der Hauspolizel, Anordnung von Villiationen und Lei-
tung ihrer Verwaltung.
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