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3.) In Hinsicht auf Ungluͤcksfaͤlle:
a. Aufsicht uͤber die Vollziehung der dagegen bestehenden Polizel-Verordnungen,
uͤber die Retiungs-Anstalten und Apparate; Berichts-Erstattung wegen derjeni-
gen, welche sich zur Rettung von Berunglückten besonders thätig zeigten;
v. Sorge für die Handhabung der Anstalten gegen Feuer= und Waseerschäden,
Verbreitung der Blitz-Ableiter, Anschaffung und Erhaltung der Losch= und
Rettungs-Geräthschaften, Elnrichtung zweckmäßiger Lösch-Anstalten und dösch-
Ordnungen unter Berükksichtigung der kokalitäten; Sorge für die augenblickliche
Unterstützung der Abgebrannten, Erkenntniß über die Bestrafung derjenigen,
welche durch Uebertretung oder Versäumniß bestebender pollzeilicher Vorschriften
ein Brand-Unglück veranlaßt haben, innerhalb ihrer Strafbefugniß, und Ver-
weisung anderer Fälle, oder auch, wenn es sich von einer Brandstiftung han-
delt, an die Gerichte;
c. Vollziehung der Gesetze über die Brandversicherungs-Anstalt, Sorge für den
Einzug der ausgeschriebenen Beiträge, Erhaltung der Ordnung im Kataster durch
Einzichung der jährlichen Aenderungs-Tabellen, Richtigstellung derselben und
jäbrliche Vorlequng einer Haupt-Aenderungs-Uebersicht, Erkennung über Brand=
schadens-Vergütung mit rechtlicher Würdigung der vorgekommenen Verschuldungen;
Bewilliguyg des Collectirens innerhalb des Kreises für verunglückte Gemeinden;
e. Aufsicht über die Beobachtung der Bau-Polizei-Verordnungen, Erkennung über
nothwendige Demolitionen und Sperrungen und über polizeiliche Bau-Strei-
tigkeiten;
Sorge für die Herstellung angemessener Bauplane; Erthellung von Dispensatlo=
nen von elnzelnen Bauvorschriften.
##. 144
4.) In Hinsicht auf das Armenwesen:
a. Elnrichtung und Befbrderung aller allgemelnen und besond eren Wohlthärigkeits-
Anstalten, Aufsicht gegen Vernachläßigung der Zwecke derselben und gegen schäd-
liche Mißbruche; Oberaufsicht über Armen Verforgungs= Anstalten und All-
mosen= Instiute und über ihre Verwaltung; 6
b. Aufsicht über besondere Wittwen= und Waisen-Kassen, Aufsicht über Waisen-
bäufer und Taubstummen= Anstalten, sofern sich im Kreise dergleichen befinden,
Handhabung der Hauspolizei, keitung ihrer Verwaltung, und Begutachtang
der Gesuche um Aufnahme in dieselbe bel Angehdrigen des Kreises.
9. 15.
5.) In Hinsicht auf bffentliche Sitten:
a. die Central, Aufsicht aͤber das gesamte Buͤcherwesen im Kreise, Handhabung
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