Nro. 3. 1819. 3
Königlich-Württembergisches
Staaks, und Regiervugs-Blakt.
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Sansag, 16. Januar.
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Se.- Kinigl. Masestäc, die Erhaltung und besondere Pflege sämmrlicher
Insticute, wolche Höchst-Dero verewigte Gemahlin, der höchstseligen
Königin Masenät, jum Besten des Landes gegründet und in Höchst= Ihre
landesmätterliche Aufucht genommen hatte, als eine heilige Pflicht erachtend, daben
Sich bewogen gefunden, dem Geheimen Rath und Justiz-Minister Frei-Hertn
v. Mausl.e die oberste Leitung der von der Höchst= Seligen gestifteten
Erziehunge und Unterrichts-Anstalt für die weidliche Jugend, und dem Gebeimen-
Rath v. Hartmann das Präástdium der Centraf-Leitung des Wohlebtigkeits= und
des landwirthschefelichen Vereins, so wie die oberste Aufsicht über sämmeliche mit
diesen Intituten in Verbindung stehende Anstalten zu übertragen, um in dem Geiste
ihrer erhabenen Stifterin, und nach deren menschenfreundlichen und wodl-
wollenden Absichten über die Interessen und das fernere Gedeihen dieler Institute zu
wachen, und Se. Königl. Majest ár von dem Justande und den Bedürfnissen
derselben zur geeigneten Verfügung fortwährend in Kenntniß zu erhalten. Stutt-
gart den 15. Jannar 1829.
Aukruf der Militärpflichtigen zu der Jahres-Mußerung v. 1819.
Der Anfang der Jahres- Musterung der waffenfähigen jungen Mannschaft für
das Jahr 2:319- ist in sämmilichen Oreramts Bezirken des Königreichs auf den
5. Februar 819. festsesetß# E .
Es werden daher all. Milicärpflichtige, welche vom 1. Januar bis 31. Derem-
ber 198 geboren sind, folglich im Laufe des Jahres 18.5. das 210 Lebhens,Jahr
zurückgelegt haßen, hiemit aufgerufen, ssch, obne eine weitere Aufforderung durch
die einzelnen Oberämrer #u erwarten, vor gedalhtem De min in ibrer Heimath ein-
mfsinden und bei der Musterung ssch vor ihrem Oberamte zu siellen.