Full text : Bismarcks Staatsrecht.

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Stimme  im  Bundesrate  abgegeben  würde,  ohne  die  übrigen  in
Preußen  verantwortlichen  Ressortchefs  zu  fragen,  ist  nicht  denkbar;
  ja  die  letzteren  würden,  wenn  nicht  direkt,  doch  jedenfalls
durch  ihre  Untergebenen,  wie  ich  das  gestern  schon  angedeutet,
durch  höhere  Beamte  ihres  Ressorts,  im  Bundesrate  vertreten
sein,  und  würden  auf  die  Formulierung  des  preußischen  Votums
durch  diese  ihre  Organe  ihren  Einfluß  üben  können.  Nur  könnte
ich  mir  als  auswärtiger  Minister  nicht  gefallen  lassen,  daß  nun
diese  mit  dem  Bundeskanzler  zusammensitzenden  Vertreter  der
übrigen  Ressortchefs  oder  —  auf  diesen  Unterschied  kommt  es
mir  nicht  an  —  außerhalb  des  Bundesrats  sich  befindenden  Vertreter
  der  Ressortchefs  auch  mit  dem  Rechte  einer  verantwortlichen
  Kontrasignatur  ausgestattet  würden  und  dem  Bundeskanzler
  sagen  könnten:  diesem  Votum  stimmen  wir  nicht  bei,
denn  es  ist  mit  unserer  persönlichen  Verantwortlichkeit  nicht  verträglich!
  Die  Austragung  des  Streites  über  solche  Fragen  muß
innerhalb  des  preußischen  Ministeriums,  wie  es  jetzt  da  ist,  und
muß  außerhalb  der  Enceinte  des  Bundesrats  stattfinden.  Daß
daraus  folge,  daß  in  Preußen  oder  in  jedem  Bundesstaate  die
gesetzliche  Giltigkeit  der  Bundesgesetze  noch  einer  besonderen  Zustimmung
  bedürfe,  das  kann  ich  nicht  zugeben;  sie  werden  nach
der  Art,  wie  sie  in  dem  Bundesrat  zustande  kommen,  getragen
sein  von  der  Verantwortung,  die  das  preußische  Ministerium  dem
preußischen  Lande  gegenüber  hat;  denn  es  ist,  wie  gesagt,  undenkbar,
  daß  das  Verhalten  des  Bundeskanzlers  dauernd  und  in
wichtigen  Fragen  des  Einverständnisses  des  preußischen  Ministeriums
  entbehren  könnte.  Dies  wäre  nur  denkbar  in  dem
Falle,  daß  Preußen  in  der  Minorität  geblieben  wäre,  daß  Preußen
in  dieser  Minorität  des  Bundesrates  sich  befindend,  auch  vor  dem
Reichstag  seine  Ansicht  vergebens  verteidigt  hätte  und  auch  im
Reichstag  in  der  Minorität  geblieben  wäre;  dann  tritt  allerdings
möglicherweise  ein  Bundesgesetz  in  Kraft,  für  welches  das
preußische  Ministerium  nicht  geneigt  gewesen  ist  die  Verantwortung
  zu  übernehmen,  und  gegen  welches  es  deshalb  votiert
hat;  es  würde  aber  dann  von  dieser  Verantwortung  gewisser=