Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

16. 
Jüdem Wir durch alle vorstehende Bestimmungen unter gebührender Beruͤcksichtigung 
kdes Wohl. Unserer Unterthanen, das Unserer Ober-Beamten im Fache der Justiz und 
der inneren Verwaltung dauerhaft zu begründen die Absicht haben, hegen Wir zu densel- 
ben das Vertrauen, sie werden durch Eifer, Uneigennätzigkelt, treue und wahrhaft ergebene 
Gesinnungen, ihrer Seits dazu beytragen, die Wohlfarth Unserer geliebten Unterthanen 
immer mehrzuerhöhen, in welcher Wir allein die Belohnung Unseres Regenten-Berufs 
zu finden vermögen. 
Gegeben, Stuttgart, den 51. Dezember 1818. 
(Unterzelchnete) Wilshelm. 
Auf Befehl des Königs: 
Der Staats-Sekretär, 
(Unterzl) Vellngel.
	        
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