Full text : Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Zweiter Band: Hessen, Lippe, Mecklenburg, Reuß, Oldenburg. (2)

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Gevettere,  und  wir  Moritz  und  Ludwig,  Landgrafen  zu  Hessen,  vor  uns  und  unsere
  allerseits  rechte  Mannliche  Lehens-  Erben,  Fürsten  zu  Sachsen  etc.  und
Hessen  etc.,  als  dieser  Zeit  regierende  Chur-  und  Fürsten,  unsere  Insiegel  wissentlich
  an  diesen  Brief  lassen  hängen,  uns  auch  mit  eigenen  Händen  unterschrieben;
  und  wir  Johann-Philips,  Friederich,  Johann-Ernst  der  Jüngere,  Fricderich-Wilhelm
  und  Albrecht,  Gebrüdere  und  Vettere,  Herzoge  zu  Sachsen  etc.,
und  Landgraf  Philips  und  Friederich,  Gebrüdere,  als  noch  zur  Zeit  nicht  regierende
  Herrn,  zusagen  und  versprechen  gleicher  Gestalt,  das  alles,  wie  obgemelt,
auch  beständiglich  zu  halten,  und  haben  derohalben  neben  gethaner  Eidesleistung
uns  mit  unsern  Händen  auch  unterzeichnet.  Geschehen  zue  der  Naumburg  den
31  Monatstag  Marti,  nach  Christi,  unseres  lieben  Herrn  Geburt,  Sechszehn  hundert
  und  im  vierzehnten  Jahr.

Johanns  George,  Churfürst.

Augustus,  Herzogk  zu  Sachsen.

Moritz,  Landgraf  zu  Hessen.

Johann  Philips,  Herzog  zu  Sachsen.

Friederich  der  ältere,  Herzogk  zu  Sachsen.

Friedrich,  Herzogk  zu  Sachsen.

Albrecht,  Herzogk  zu  Sachsen.

Johann  Casimir,  Herzogk  zu  Sachsen.

Ludtwig,  Landgraf  zu  Hessen.

Johann  Ernst,  Herzogk  zu  Sachsen.

Johann  Ernst  der  jüngere,  Herzogk  zu  Sachsen.

Wilhelm,  Herzogk  zu  Sachsen.

Philips,  Landgraf  zu  Hessen.

Friderich,  Landgraf  zu  Hessen.

Angehängt  sind  6  Siegel.

N.
Testament  Philipps  des  Grossmüthigen  von  6ten  April  1562.

Publicirt  den  letzten  April  18667.
(Nach  Beck’s  archivalischen  Mittheilungen.)

In  Gottes  Nahmen,  Amen!  Kund  sey  Allermänniglich,  so  dies  Instrument
  Sehen,  hören  oder  lesen,  daß  im  Jahr,  da  man  schrieb  nach  Christi,  unsers
lieben  Herrn  und  Seligmachers  Geburt,  Tausent  FünffHundert  SechtzigZwey,  am
Dienstag  nach  Quasimodogeniti,  den  siebenden  Monatstag  Aprilis,  bei  Regierung
des  allerdurchlauchtigsten,  großmächtigsten,  unüberwindlichsten  Königs,  Fürsten
und  Herrn,  Herrn  Ferdinanden,  erwehlten  Römischen  Kaysers,  zu  allen  Zeiten
Mehrern  des  Reichs  ete.,  unsers  allergnädigsten  Herrn  etc.,  seiner  Kaiserl.  Majestät
  Reiche,  des  Römischen  im  zwei  und  dreißigsten,  und  der  andern  im  sechs