Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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Christina, ae! Striebel von da, Beklagten, wegen böslicher Verlassung, un, 
ter Verurtheilung der Beklagten in die Kosten. r*2“¾“m.“ 
3. Jakob Böhringer, Bäcker in Schwieberdingen) Oberamts Ludwigsburg, 
Kläger, von Anne Barbara, geb. Romersch von da, Beklagten, wegen beharr, 
licher Widerspenstigkeit in Fortsehung der Ehe, unter Verurtgeilung der Beklag- 
ten in die Kosten. — 
B. Provinzial-Gerichtshoͤfe. 
J. Criminal-Gerichts-Hfe. 
1. In Eßlingen. 
Am 3. Dez. wurde: 
1. der zu Stuttgart in Verhaft und Untersuchung gekommene Chrislian Stahl, 
von Mußberg, Amts-Oberamts Stuttgart, wegen Fälschung, Conenbinats 
und Bagabunditt, zu fünfmonatlicher Vestungs-Arbeit und nachheriger 
Einspersung in ein Jwangs= Arbeitehaus, bis zur erprobten Besserung, und 
twar wenigstens auf vier Monate verurtheilt, dessen Mirschuldige, Christine 
agemann, von Hochdorf, Oberamts Göppingen, aber, wegen Courubi- 
nats und vogirender Lebens-Art mit viermonatlicher guchthaus-Stoafe 
belegt, auch wegen des Kosten, Ersatzes das Angemessene verfügt. 
a. gegen den zu Heilbronn verhaftet gewesenen Christtan Friedrich Bartholem 4, 
von Möckmühl, Oberamts Neckarsulm, wegen verübter Veruntreuung, neben 
dem Kosten = und Schadens= Ersaßt) eine viermonatliche Bestungs= Strafe 
ausgesprochen. 
5. der zu Calw in Untersuchung gekommene Jakeb Schaber, von Cenweiler, 
Oberamts Neuenbürg, wegen der ihm bei seiner Insolvenz zur Last falenge 
Verschaldung, und wegen theils versuchten, tbeils wirkisch vollbrachten großen 
etrugs, neben der Verbindlichkeit zum Schadens- Ersaß und Juscheidung 
eines verhäáltaißmasigen Antheils an den Untersuchungs-Kosten, mit fünfmo- 
natlicher Zuchthaus-Strafe belegt; und 
+#. gegen den zu Calw verhafteten Ludwig Walz, von Böblingen, wegen eines 
kleinen, einfachen und ersetzten, sedoch dritten Diebstahls, dessen er für über- 
wiesen angenommen wurde" neben dem Ersase der Untersuchungs-Kosten, eine 
einjährige Bestungs-Strafe erkannt, und zugleich verordnet, daß dersekbe 
nach deren Erstehung in ein Zwangs, Arbeits Haus auf die Dauer von vier 
Monaten eingesperct werden solle. 
Am 5. Dezist: 
5. der zu Calw in Untersuchung gekommene Johann Gottfried Merkle) von Wild- 
bad, Oberamis R’nenbürg, wegen grober Betrügereien, neben Bezahlung der 
Untersuchungs= Kosten und dem Ersatze des erweislichen Schadens, mit sechs= 
monatlicher Destungs, Strafe belegt; " « '
	        
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