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Christina, ae! Striebel von da, Beklagten, wegen böslicher Verlassung, un,
ter Verurtheilung der Beklagten in die Kosten. r*2“¾“m.“
3. Jakob Böhringer, Bäcker in Schwieberdingen) Oberamts Ludwigsburg,
Kläger, von Anne Barbara, geb. Romersch von da, Beklagten, wegen beharr,
licher Widerspenstigkeit in Fortsehung der Ehe, unter Verurtgeilung der Beklag-
ten in die Kosten. —
B. Provinzial-Gerichtshoͤfe.
J. Criminal-Gerichts-Hfe.
1. In Eßlingen.
Am 3. Dez. wurde:
1. der zu Stuttgart in Verhaft und Untersuchung gekommene Chrislian Stahl,
von Mußberg, Amts-Oberamts Stuttgart, wegen Fälschung, Conenbinats
und Bagabunditt, zu fünfmonatlicher Vestungs-Arbeit und nachheriger
Einspersung in ein Jwangs= Arbeitehaus, bis zur erprobten Besserung, und
twar wenigstens auf vier Monate verurtheilt, dessen Mirschuldige, Christine
agemann, von Hochdorf, Oberamts Göppingen, aber, wegen Courubi-
nats und vogirender Lebens-Art mit viermonatlicher guchthaus-Stoafe
belegt, auch wegen des Kosten, Ersatzes das Angemessene verfügt.
a. gegen den zu Heilbronn verhaftet gewesenen Christtan Friedrich Bartholem 4,
von Möckmühl, Oberamts Neckarsulm, wegen verübter Veruntreuung, neben
dem Kosten = und Schadens= Ersaßt) eine viermonatliche Bestungs= Strafe
ausgesprochen.
5. der zu Calw in Untersuchung gekommene Jakeb Schaber, von Cenweiler,
Oberamts Neuenbürg, wegen der ihm bei seiner Insolvenz zur Last falenge
Verschaldung, und wegen theils versuchten, tbeils wirkisch vollbrachten großen
etrugs, neben der Verbindlichkeit zum Schadens- Ersaß und Juscheidung
eines verhäáltaißmasigen Antheils an den Untersuchungs-Kosten, mit fünfmo-
natlicher Zuchthaus-Strafe belegt; und
+#. gegen den zu Calw verhafteten Ludwig Walz, von Böblingen, wegen eines
kleinen, einfachen und ersetzten, sedoch dritten Diebstahls, dessen er für über-
wiesen angenommen wurde" neben dem Ersase der Untersuchungs-Kosten, eine
einjährige Bestungs-Strafe erkannt, und zugleich verordnet, daß dersekbe
nach deren Erstehung in ein Zwangs, Arbeits Haus auf die Dauer von vier
Monaten eingesperct werden solle.
Am 5. Dezist:
5. der zu Calw in Untersuchung gekommene Johann Gottfried Merkle) von Wild-
bad, Oberamis R’nenbürg, wegen grober Betrügereien, neben Bezahlung der
Untersuchungs= Kosten und dem Ersatze des erweislichen Schadens, mit sechs=
monatlicher Destungs, Strafe belegt; " « '