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13. Cakharinae Beh, von Biberach, wegen dritcten Diebstahls, neben Bezahlun
der Kosten und Ersatz des Schadens zu ein jáhriger Juchthaus= Strafe au
nachheriger viermonatlicher Einschließung in einem Zwangs-Arbeitshaus;
15. Johann Georg Fristling, von Herbrechtingen, Oberamts Heidenheim, we-
gen dritten Diebstahls neben dem Kosten, und Schadens-Ersaß zu achtmo-
natlicher zuchthaus. Strafe und nachheriger viermonatlicher Reckusion
in einem Zwangs= Arbeitshause;
Am 16. Dez. wurde:
14. dem Johann Strobel, von Rißdissen) Oberamts Shingen, wegen verübter
großer Diebstähle, worunter sich auch ein ausgezeichneter und ein qualißcirter
befendet, und welche den viereen Diebstahl desselben constituiren, neben Bezah-
lung seiner Arrest= Azungs= und der Untersuchungs-Kosten, auch neben Er,
saß des Entwendeten, unter solidarischer Verbindlichkeit mit dem hienach auf,
geführten Joachim Weiß, eine zweijährige Juchthaus-Strafe und nachhe,
rige neunmonatliche Einschließung in einem Zwangs-Arbeitshaus zuer-
kännt; dessen Mitschuldiger Joachim Weiß, von Reichenbach, Oberamts
Spaichingen, aber, wegen großen und qualiffeirten Diebstahls , Annahme eines
falschen Namens vor Gericht, und wegen Concubinats, neben Bezahlung seiher
Arrest= Azungs und ## der Untersuchungs-Kosten, auch Ersaß des Entwendeten
unter solidarischer Verbindlichkeit mit Strobel) mit achemongtlicher
Bestungs= Strafe und nachheriger viermonarlicher Einschließung in ein
Lwangs= Urbeitshaus belegt. —
sit-.BarbareWidmann,von-Heubach,Oberamt-Gmüud,wegec»ceineöinGe-
stllschaftverübtengroßenundausgeseichnetenDiebstahis,sowiewegenTheils
nahme an einer Entwendung aus einer Verlassenschaft, neben Bezahlung ihrer
rrest= und eines Theils der Untersuchungs-Kosten, auch neben Ersatz des Ent-
wendeten unter Correal-Verbindlichkeit, zu fün fmonatlicher Fuchcthaus-
Strafe, und Regine Schneider) von Heubach, wegen gemeinschaftlich mit
der Widmann perübten großen und ausgezeichneten Diebstahls, und wegen
gemeinschaftlich begangenen kleinen und einfachen Diebstahls, dessen sie für
überwiesen angenommen wurde, neben Ersaß des Entwendeten unter Correal=
Verbindlichkeit, auch Bezahlung ihrer Arrest= Azungs, und eines Theiks der
Untersuchungs-Kosten, zu sech amonatlicher Zuchthaus= Strafe; sodann
Anna Maria Bulling, von Alfdorf, Oberamts Lorch, wegen mehrerer wieder-
holter Diebstähle, worunter ein großer ist, ferner wegen Vagirens, neben Er-
fatz des Entewenderen) und Bezahlung ibrer Arrest= Azungs, auch eines Theils
der Untersuchungs-Kosten, unter Berücksschtigung ihres erstandenen Arrests zu
viermonartlicher Juchthaus, Strafe verurtheilt.
Am 16. Dez. wurde: 4 .
16. die zu Goͤppingen in Untersuchung gekommene Elisabetha Rischett, von Wurm-