Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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gebrachk und ohne Rücksicht auf ihre Tüchtigkeit oder Untüchtigkeit, und zwar nach 
dem Grade ihrer Verschuldung mic ei###r um ein oder mehrere Jahre eihöhren Kapi- 
tulations. Zeit persönlich unter das Militär eingetheilt, auch bei den Regimentern. 
nicht in Urlaub gelassen, und im Fall der Untüchtigkeit bei dem Garnisons-Batatllon 
zu Hohen, Asperg zu besondern Diensten verwendet werden. 
Die betreffenden Militär-Pflichtigen haben es daher sich selbst zuzuschreiben, wenn. 
sie diesem Aufrufe nicht Folge leisten und dadurch in sene Rechts-Nachtheile verfallen. 
Stuttgart den 3s#z. Det. 1878. Königl. Rekrutirungs-Commission 
Die im Jahr 1818. vorgekommenen Verehlichungen eremter Personen und die Fertigung deren 
Zubringens-Inventarien betressend. 
Da mehrere Oberämter des Reckar-Kreises den vorgeschriebenen Jahrs,Beriche 
über die im Jahr 1613. in ihrem Ortsbezirke vorgekommenen Berehlichuungen exemter 
Persenen, und die Fertigung deren Jubringens, Inventarien noch nicht erstartet 
haben, so werden selbige zur Gusenduns dieses Jahrsberichtes unter Hinweisung auf 
die General, Verordnung vom z0 Dez. 1816. binnen eines Termins von 24. Tagen 
aufgefordert. Sßlingen den 16. Januar 1819. 
Pupillen, Senat des Königl. Gerichts-Hofes für den NReckar-Kreis. 
· s Huber. 
Straf-Erkenntnigß. 
Auf eine von dem Oberamtmann Mögling zu Heidenbeim erhobene Beschwerde 
und Rdeshalb eingeleitete Untersuchung, wurde gegen den Advocaten Schübler zu, 
Stutegart) als Redakteur der Jiitschrift „Volksfreund aus Schwaben /von dem Cri- 
minal-Senat des Königlichen Gerichtshofs für den Jaxt-Kreis heute das Erkenntniß gefällt: 
daß ermeldter Advocak Schübler wegen des in dem 43. Bkatte des Wolks- 
Efreundes aus Schwaben enthaltenen, von Heidenheim im Juli 1818. datir- 
ten, injuridsen, großentheils von ihm, Schübler, selbst herrührenden Auf, 
satzes neben Bezahlung der Untersuchungs-Kosten eine Gelbstrafe von 
J ünfzehen Reichsthallern " 
’»"-tsusiokiegen«shdbe,uns-diesesStraf-Erkenntnis-durch-dasStaate-undRe- 
J.--".Igi·ettmgs-BlattzciröffentlichenKundegcbcachmvetdessolle. 
-Cllw"«ngendeusg.Januakusw«-· . 
·"- Criminal, Senat des Khnigl. Gerichtshofs ür den Jaxt. Kreis. 
' Eyb. 
Diejenige Oberamts, Liitungen d#s Wohlthätigkeics = Vereins, welche mit Ein- 
sendnug #r wurch ein Cirkular vom 8. Dez. vorigen Jahrs verlangten tabellarischen 
Norizon noch im Rückstande fid, werden an deren möglichst baldige Einsendung 
erinnert: Scungam dem 29. Januar:n#ß#9.6 . - 
« 1 Centralleitung des Wohlthätigkeits= Vereins.
	        
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