Schlußbestimmungen. 125
Welche Behörden in jedem Bundesstaate unter
der Bezeichnung höhere Verwaltungsbehörde, untere
Verwaltungsbehörde, Gemeindebehörde, Ortsbehörde,
Unterbehörde, Polizeibehörde, Ortspolizeibehörde zu
verstehen sind, wird von der Zentralbehörde des
Bundesstaats bekannt gemacht.